Bund und Län­der strei­ten sich um die Über­nah­me der Kos­ten für die Flücht­lin­ge. Seit lan­gem drän­gen die Län­der auf eine stär­ke­re Betei­li­gung des Bun­des. Hin­sicht­lich der Berech­nungs­grund­la­gen für die Ver­hand­lun­gen wird offen­bar mit allen Tricks gear­bei­tet, so die FAZ am 30.5.2016 „Län­der weh­ren sich gegen Schäubles Flücht­lings­plan“. Der Ber­li­ner Finanz­se­na­tor weist dar­auf hin, dass in die Schäub­le­sche Kos­ten­rech­nung Mili­tär­aus­ga­ben in Afgha­ni­stan und Beträ­ge aus der Ent­wick­lungs­hil­fe ein­ge­hen. Die Zusa­ge des Bun­des, den Län­dern pro Asyl­be­wer­ber 670 Euro im Monat zu erstat­ten, hält der Sena­tor für nicht aus­rei­chend. Nach­dem jetzt noch gewis­se Inte­gra­ti­ons­leis­tun­gen hin­zu­kä­men, belie­fen sich die Kos­ten auf etwa 1.150 Euro im Monat. Über die zu die­sem Preis erhält­li­che Qua­li­tät redet nie­mand. Dabei dürf­te eines der kos­ten­trei­ben­den Ele­men­te die teu­re Lager­un­ter­brin­gung sein, die zum Teil wegen lang lau­fen­der Ver­trä­ge auch bei zurück­ge­hen­den Asyl­be­wer­ber­zah­len noch vie­ler­orts wei­ter exis­tie­ren wird.

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