Fachnewsletter
Stellungnahme zu Behandlungskapazitäten für Geflüchtete
Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) hat sich anlässlich der jüngst geführten Diskussion über den Mangel an Behandlungskapazitäten für Flüchtlinge in einer Stellungnahme geäußert: „Mehr Behandlungskapazitäten durch Ermächtigung zur therapeutischen Behandlung? – Von praktischen und strukturellen Hürden beim Ausbau von Behandlungskapazitäten für Geflüchtete“. Es sei zwar auf politischer Ebene versucht worden, den seit langem bestehenden Versorgungsengpass auszugleichen. So habe man die Zulassungsverordnung für Ärztinnen und Ärzte geändert, um das Versorgungssystem zu stärken. Denn es stünden nicht ausreichend Psychotherapeut*innen mit einem Kassensitz zur Verfügung, um Geflüchtete zu behandeln. Allerdings werde die bestehende Möglichkeit innerhalb der Ärztezulassungsverordnung, per Ermächtigung Ärztinnen und Ärzte mit einer für die Behandlung erforderlichen abgeschlossenen Weiterbildung sowie psychosozialer Einrichtungen mit einer fachlich medizinischen ständigen ärztlichen Leitung zur ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Asylbewerberleistungsbezieher*innen zu ermächtigen, lediglich restriktiv gehandhabt. Da wird vielerorts geprüft und verschleppt oder, soweit die Ermächtigung erteilt wird, ausschließlich auf die Weiterbehandlung bezogen. Nach Auffassung der BAfF ist diese Engführung nicht gesetzeskonform.
Die BAfF fordert eine Reihe von Klarstellungen und Präzisierungen sowie die Schaffung bundesweit geltender Übergangslösungen für die Fälle, in denen eine psychotherapeutische Behandlung aufgenommen wurde und die Patienten später keine Leistungen mehr nach dem AsylbLG erhalten. Außerdem fordert die BAfF eine unbürokratische Lösung zur Finanzierung der sprachlichen Verständigung durch Dolmetscher*innen. Soweit zurzeit deren Übernahme bei den Sozialbehörden beantragt werde, betrage die Bearbeitungsdauer mehrere Monate bis zu einem Jahr. Zudem gebe es häufig Ablehnungen, da es sich um Ermessensleistungen handele.