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Statistik für Abschiebungshindernisse ungenau
Nach einem Bericht von Finanznachrichten.de vom 13.7.2016 sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums nicht einmal ein Prozent aller Ausländer in Deutschland mit einer Duldung aus medizinischen Gründen erfasst worden. Lediglich 1.502 von am 31.5.2016 172.000 geduldeten Ausländern seien mit diesem Merkmal erfasst. Das dürfte jedoch nicht der tatsächlichen Größenordnung entsprechen, so die Reaktion des Bundesinnenministeriums gegenüber den Medien. Erst seit November 2015 bestehe die theoretische Möglichkeit, Duldungen aus medizinischen Gründen im Ausländerzentralregister zu erfassen. Die erfolgten regelmäßig zeitlich verzögert, vermutlich wegen der aktuellen Belastung der Ausländerbehörden bislang noch gar nicht. Nun hat aber Bundesinnenminister Thomas de Maizière zuvor die Aussage in die Welt gesetzt, dass 70 Prozent der Männer unter 40 vor einer Abschiebung Atteste vorlegten. Wofür er zu Recht mangels irgendeiner Datengrundlage in der Öffentlichkeit kritisiert wurde. Im Bundesinnenministerium versucht man es aber weiter mit dem Ungefähren. So habe die Praxis gezeigt, dass die Geltendmachung von medizinischen Abschiebungshindernissen die Behörden in quantitativer und qualitativer Hinsicht vor große Herausforderungen stellten. Ins Feld geführt werden wieder einmal „Erkenntnisse der am Abschiebeprozess beteiligten Behörden“. Das dürfte insbesondere die einschlägig bekannte AG Rück des Bundes und der Länder sein, die immer mal wieder – ggf. auch ohne Datengrundlage – die Existenz eines riesigen Vollzugsdefizits in den Raum stellt. Tatsächlich werden vorgelegte Atteste recht streng von Amtsärzten geprüft. Meist wird halbjährlich eine solche Prüfung wiederholt bzw. neue Nachweise werden gefordert. Unabhängig von der quantitativen Bedeutung, die medizinische Abschiebungshindernisse wirklich haben, es ist perfide, den Eindruck zu erwecken, man könne sich da mit ein paar Zeilen als „Gefälligkeitsattest“ im Lande halten. Zum Vorwurf, Ärzte versorgten abgelehnte Asylbewerber mit Attesten und der Folgedebatte, hat sich die FAZ am 14.7.2016 unter der Überschrift „Arzt statt Abschiebung“ geäußert und die Positionen aller Beteiligten ausführlich zu Wort kommen lassen.