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Stand der Abschiebungen in den Kosovo Ende 2014
Die Bundesregierung hat am 20. März 2015 eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zum Thema „Stand der Abschiebungen in den Kosovo Ende 2014“ (BT-Drucksachen 18/4142 und 18/4398) beantwortet. Wie erwartet hält die Bundesregierung zunächst einmal die Situation im Kosovo für eher unproblematisch. So manche Sätze haben es aber für den, der sie auf die Realität anzuwenden weiß, in sich: „Von der schwierigen wirtschaftlichen Lage sind vor allem bildungsferne Bevölkerungsgruppen und diejenigen betroffen, die nicht von der Verwandtschaft in der Diaspora unterstützt werden. Dies betrifft grundsätzlich Angehörige aller ethnischen Gruppen.“ Als bildungsferne Bevölkerungsgruppe hat man in der Vergangenheit häufig die Roma gemeint, wobei die Begrifflichkeit suggeriert, die Bildungsferne sei in den jeweiligen Biografien angelegt und keinesfalls als Ergebnis von Diskriminierung und Ausschlüssen der Roma zu verstehen.
Wer nicht von der Verwandtschaft in der Diaspora unterstützt wird, für den wird es eng. Dies trifft aber überproportional gerade für die ethnischen Minderheiten zu, die eher keine erfolgreichen Verwandten in der Diaspora haben. Die Behauptung, es seien grundsätzlich Angehörige aller ethnischen Gruppen betroffen, ist vor diesem Hintergrund mehr als zweifelhaft. Einige von der Bundesregierung erwähnte Verbesserungen für die ethnischen Minderheiten gibt es tatsächlich, einige stehen eher auf dem Papier. Besonders gelegen ist der Bundesregierung an der Behauptung, dass die kosovarische Regierung jedenfalls öffentlich für Toleranz und Respekt gegenüber den Minderheiten eintrete, auch wenn es zu Fällen sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung komme. Die von der Bundesregierung veröffentlichten Zahlen aus der Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge machen allerdings deutlich, dass die Flüchtlingswelle des Jahres 2014 aus dem Kosovo nach wie vor großenteils eine Sache der Minderheiten ist. Medienberichte hatten den gegenteiligen Eindruck erweckt. Die Anträge wurden im erfragten Zeitraum seit Oktober 2014 bis zum Februar 2015 in extrem hohem Maße als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Abschiebungen auf dem Luftwege werden ausweislich von Tabellen, die den Zeitraum ab 2013 betreffen, überwiegend von kaum bekannten Mini-Airlines übernommen. Auf Bitten des ungarischen Innenministeriums, so die Bundesregierung, sei Frontex seit Anfang März aufgrund des anhaltend „hohen Migrationsdrucks“ unterstützend mit Einsatzkräften und –mitteln tätig. Der Einsatz erfolge als reguläre Frontex-Maßnahme, wobei näheres zum Vorgehen nicht mitgeteilt wird. Über das diplomatische Vorgehen gegenüber Kosovo berichtet die Bundesregierung in der Antwort auf Frage 23. Die Regierung des Kosovo wolle mit Informationskampagnen Gerüchten entgegentreten, die Menschen aus Kosovo mit falschen Versprechen irreführten. Man unterstütze die deutschen Bestrebungen zu einer zügigen Rückführung und habe sich deshalb bereiterklärt, die Ankündigungsfrist von bestehenden Rückführungsmaßnahmen auf 24 Stunden zu verkürzen. Weitere Antworten erbringen Klarheit zur Frage, wie viele Personen mit kosovarischer Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit von Altfallregelungen profitieren konnten.