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Spanien: Völkerrechtswidrige Rechtsgrundlage für Push Backs?
Der Guardian berichtete am 11. Dezember 2014 über die vom spanischen Parlament verabschiedete Gesetzgebung, welche eine rechtliche Grundlage für die scharf kritisierten kollektiven Zurückweisungen in den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla schaffen soll. Am 21. Januar 2015 veröffentlichte El País einen Artikel über die Teilnahme Spaniens an der allgemeinen regelmäßigen Prüfung (UPR – Universal Periodic Review) des UN-Menschenrechtsrates in Genf. Während der Überprüfung der Menschenrechtsstandards und –praktiken von Spanien verteidigte Mariano Rajoy den Plan, den Zurückweisungen in Ceuta und Melilla eine rechtliche Grundlage zu geben. Einige Staaten wie Schweden und Norwegen stellten in Frage, wie diese Praxis mit dem Nichtzurückweisungsgebot, internationalem und europäischem Recht vereinbar sein sollte.
http://www.theguardian.com/world/2014/dec/11/spain-law-expel-north-african-migrants-protests
http://politica.elpais.com/politica/2015/01/21/actualidad/1421841074_488197.html