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Spanien verurteilt für Verletzung von Artikel 13 EMRK
Die Zeitung El Pais berichtete am 23. April 2014, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Vortag Spanien zur Verletzung von Artikel 13 (Recht auf ein effektives Rechtsmittel) der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt habe. Spanien hatte 2011 eine Gruppe von 30 sahaurischen Asylsuchenden nach Marokko abgeschoben, wo diese angaben Gefahr zu laufen, Opfer von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung zu werden. Die fehlende Möglichkeit, eine Beschwerde mit aufschiebender Wirkung gegen eine Abschiebeanordnung einzureichen, verurteilte der EGMR deutlich. Die spanische Menschenrechtsorganisation CEAR begrüßte das Urteil in einer Presseerklärung.