Fachnewsletter
Soldaten sollen bei der Bearbeitung von Asylanträgen helfen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge möchte durch den Einsatz von Bundeswehrangehörigen die Zeit der Antragsbearbeitung verkürzen. Thomas Pany berichtet in Telepolis vom 6. Dezember 2013 unter der Überschrift „Bundeswehrsoldaten für die Bearbeitung von Asylanträgen gesucht“ über einen ungewöhnlichen Fall von Amtshilfe. Soldaten sollen zur Unterstützung bei der Durchführung von Asylverfahren eingesetzt werden. Kritisch kommentiert hatte dies bereits der Blog „Augen Geradeaus“ von Thomas Wiegold, der daraufhin wies, dass Amtshilfe durch die Bundeswehr im Grunde in Artikel 35, 87a und 91 (1) abschließend geregelt ist. Es werden auch ausdrücklich Soldaten (aus der Feldwebellaufbahn) gesucht, nicht etwa MitarbeiterInnen aus dem Ministerium und seinen nachgeordneten Behörden. Die launigen Bemerkungen der Blogger sind witzig mit ernsthaftem Hintergrund. Tatsächlich hat man den Eindruck, es solle mit dieser Notaktion der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt werden, Deutschland sei dem „Ansturm“ der Flüchtlinge nicht mehr gewachsen. Eine schriftliche Frage der Abgeordneten Luise Amtsberg (Bündnis 90/Die Grünen) hat das Bundesinnenministerium am 18. Dezember 2013 beantwortet und bestätigt, dass ziviles und militärisches Personal der Bundeswehr zur Unterstützung dem Asylverfahrens-Sekretariat des BAMF zur Verfügung gestellt werden soll. „Ein Einsatz von Bundeswehrangehörigen als Asylentscheider ist nicht vorgesehen.“ Immerhin! Da es sich um rein administrative Unterstützung Aufgaben handele, erfolge eine qualifizierte Einweisung/Einarbeitung am Arbeitsplatz. Wäre dies tatsächlich so, dann hätte man bei der Personalwerbung der Bundeswehr zuvor ziemlich missverständlich formuliert. Zu den Tätigkeiten im Asylverfahrens-Sekretariat wurde im Rahmen der Bundeswehr-Freiwilligenwerbung auch gezählt: Das Überprüfen von Personaldokumenten, Tätigkeiten im Rahmen der ED-Behandlung, Beantwortung von Anfragen und Erteilen von Auskünften an Behörden unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen und – dies doch sehr überraschend – die Bearbeitung von Folgeanträgen. Ein weiterer Artikel zum Thema: Deutsche Welle