Fachnewsletter
SIS II soll Daten von Personen zentralisieren, die den Schengenraum nicht betreten dürfen
Seit Anfang April 2013 ist die zweite Generation des Schengener Informationssystems (SIS II) operationsfähig. Das neue System ist eins der größten IT-Systeme weltweit. Neu soll es ein Alarmsystem bereitstellen, um Personen zu identifizieren, die nicht autorisiert sind, den Schengenraum zu betreten oder sich darin frei zu bewegen. Auch Personen, die mit kriminellen Aktivitäten, vermissten Personen und gestohlenen Dokumenten oder Eigentum in Verbindung gebracht werden, sind darin erfasst. Biometrische Daten (Fingerabdrücke und Fotografien) wurden in die Datenbank aufgenommen, die zugänglich sein wird für nationale Grenzbeamte, Polizei, Zoll, Europol und Eurojust. Der Rückführungsrichtlinie zufolge sind Mitgliedstaaten verpflichtet, abgeschobenen Personen eine Wiedereinreisesperre zu verhängen. Eine solche Sperre können die Mitgliedstaaten nun in das SIS II System einspeisen. Auch abgelehnte Asylsuchende erhalten eine Wiedereinreisesperre, die meistens fünf Jahre umfasst. Damit wird die Möglichkeit, dass die betreffenden Personen zu einem späteren Zeitpunkt Verfolgungsgründe haben könnten, kategorisch ausgeschlossen, was fatale Folgen haben kann.