01.05.2013

Newsletter May 2013

Seit Anfang April 2013 ist die zwei­te Gene­ra­ti­on des Schen­ge­ner Infor­ma­ti­ons­sys­tems (SIS II) ope­ra­ti­ons­fä­hig. Das neue Sys­tem ist eins der größ­ten IT-Sys­te­me welt­weit. Neu soll es ein Alarm­sys­tem bereit­stel­len, um Per­so­nen zu iden­ti­fi­zie­ren, die nicht auto­ri­siert sind, den Schen­gen­raum zu betre­ten oder sich dar­in frei zu bewe­gen. Auch Per­so­nen, die mit kri­mi­nel­len Akti­vi­tä­ten, ver­miss­ten Per­so­nen und gestoh­le­nen Doku­men­ten oder Eigen­tum in Ver­bin­dung gebracht wer­den, sind dar­in erfasst. Bio­me­tri­sche Daten (Fin­ger­ab­drü­cke und Foto­gra­fien) wur­den in die Daten­bank auf­ge­nom­men, die zugäng­lich sein wird für natio­na­le Grenz­be­am­te, Poli­zei, Zoll, Euro­pol und Euro­just. Der Rück­füh­rungs­richt­li­nie zufol­ge sind Mit­glied­staa­ten ver­pflich­tet, abge­scho­be­nen Per­so­nen eine Wie­der­ein­rei­se­sper­re zu ver­hän­gen. Eine sol­che Sper­re kön­nen die Mit­glied­staa­ten nun in das SIS II Sys­tem ein­spei­sen. Auch abge­lehn­te Asyl­su­chen­de erhal­ten eine Wie­der­ein­rei­se­sper­re, die meis­tens fünf Jah­re umfasst. Damit wird die Mög­lich­keit, dass die betref­fen­den Per­so­nen zu einem spä­te­ren Zeit­punkt Ver­fol­gungs­grün­de haben könn­ten, kate­go­risch aus­ge­schlos­sen, was fata­le Fol­gen haben kann.