Sozia­le Betreu­ungs­ar­beit für Flücht­lin­ge scheint ein dehn­ba­rer Begriff zu sein. In Bay­ern sieht man kein Pro­blem dar­in, wenn Mit­ar­bei­ter einer Secu­ri­ty-Fir­ma Betreu­ungs­tä­tig­kei­ten über­neh­men. Dar­über berich­tet die Süd­deut­sche Zei­tung vom 24. März 2016 unter der Über­schrift „Statt Sozi­al­päd­ago­gen: Sicher­heits­fir­ma soll Flücht­lin­ge betreu­en“. Der Bie­ter habe Nach­wei­se über Erfah­run­gen und Qua­li­fi­ka­tio­nen in der sozia­len Betreu­ung vor­ge­wie­sen, behaup­tet ein Spre­cher der Regie­rung von Ober­bay­ern. Die Inne­re Mis­si­on hat­te sich aus der Betreu­ungs­ar­beit zurück­ge­zo­gen, nach­dem eine Aus­schrei­bung vor­sah, die Sozi­al­be­treu­ung einem Dienst­leis­ter anzu­ver­trau­en, der zustän­dig wird für Cate­ring, Bewa­chung, Haus­meis­ter­dienst und Rei­ni­gung. In Bay­ern wird man wohl dem­nächst den Begriff „Tür­ste­her­sze­ne“ sozi­al­päd­ago­gisch aufwerten.

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