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Serbien plant Kriminalisierung von „Ausreisehelfern“
Serbien hat die Beihilfe zum Asylmissbrauch unter Strafe gestellt, genauer gesagt mit den Worten des am 24. Dezember 2012 novellierten serbischen Strafgesetzbuchs „die Ermöglichung des Missbrauchs von Rechten in einem fremden Staat“. Mit der Bestrafung von Personen, die serbischen StaatsbürgerInnen dabei helfen, ins Ausland zu gelangen, um dort Asyl zu suchen, will der serbische Staat offenbar versuchen, die Visafreiheit gegen den Druck aus der Europäischen Union zu retten. Die Nichtregierungsorganisation Chachipe hat sich zum Thema in einer Presseerklärung vom 4. März 2013 geäußert. Mit der Kriminalisierung von Personen, die potentiellen Asylsuchenden bei der Ausreise helfen, vollziehe Serbien einen Schritt, den Mazedonien bereits im Frühjahr vollzogen habe. Dort seien im Juni 2012 erstmals vier Männer zu Haftstrafen von jeweils vier Jahren verurteilt worden, weil sie für schuldig befunden wurden, Personen gegen Geld bei ihrer Reise nach Frankreich geholfen zu haben. Das serbische Gesetz beinhalte zumindest die Möglichkeit, das künftig auch Asylsuchende selbst kriminalisiert würden.