Wie die taz am 5.9.2016 „Teu­re Sicher­heit“ berich­tet, sind die Kos­ten für die Bewa­chung von Unter­künf­ten trotz zuneh­men­der Leer­stän­de und Schlie­ßun­gen wei­ter­hin hoch. Jeden­falls gilt dies laut taz, wenn man die Ant­wor­ten auf schrift­li­che Anfra­gen lese, die CDU und FDP Politiker*innen in Ham­burg gestellt hät­ten. Neben die­ser wegen der vie­len in Betracht zu zie­hen­den Fak­to­ren schwie­ri­gen Ver­gleichs­rech­nung fin­den sich inter­es­san­te Fest­stel­lun­gen im Arti­kel. Offen­bar gab es zum Erschei­nungs­zeit­raum in Ham­burg noch immer kei­ne Ver­trä­ge zwi­schen Stadt und Betrei­bern, die Abrech­nungs­re­geln fest­schrei­ben. Kann doch wohl nicht, sagt sich da der Steu­er­zah­ler und wüss­te gern mehr. Immer­hin schei­nen die Über­prü­fun­gen der Secu­ri­ty Fir­men in Sachen Zuver­läs­sig­keit häu­fi­ger zu wer­den. Die Innen­be­hör­de hat 92 Per­so­nen aus neun Fir­men unter­sagt, im Wach­dienst von Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen tätig zu sein. Es habe da einen Bear­bei­tungs­rück­stand gege­ben, sagt der zen­tra­le Koor­di­nie­rungs­stab. Über­prüft wür­den aller­dings nur ein­ge­setz­te Mit­ar­bei­ter. Geschäfts­füh­rer, die nicht im ope­ra­ti­ven Geschäft sind, könn­ten nicht über­prüft wer­den, so die Spre­che­rin des zen­tra­len Koor­di­nie­rungs­stabs für Flücht­lin­ge. Eine eigen­tüm­li­che Auf­fas­sung, die wei­te­re Nach­fra­gen auslöst.

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