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Schweiz tut sich schwer mit Umsetzung der Dublin-III-Verordnung
Die schweizerische Gruppe augenauf kritisiert in ihrem Bulletin 83 vom Dezember 2014, dass die Schweiz sich schwer tue mit der Umsetzung der Dublin-III-Verordnung. Eingeführt werde eine „neue Haftart im Dublin-Verfahren“. Geplant und im Parlament schon beschlossen ist eine zusätzliche Beugehaft von bis zu drei Monaten. Behindert eine Person „durch ihr persönliches Verhalten“ eine Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat, so soll es nach Ablauf von sechs Wochen der Ausschaffungshaft möglich sein, die betroffene Person für weitere drei Monate in Beugehaft zu nehmen. Eine Haftprüfung ist dabei erst nach sechs Wochen vorgeschrieben.