Die Kri­tik an der Zurück­wei­sung tau­sen­der Schutz­su­chen­den an der ita­lie­nisch-schwei­ze­ri­schen Gren­ze wird immer vehe­men­ter. Zwi­schen Juli und August haben schwei­ze­ri­sche Behör­den 7.000 Geflüch­te­te am Grenz­über­gang Como (Italien)-Chiasso (Schweiz) zurück­ge­wie­sen. Unter ande­rem haben die Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hil­fe (SFH), ASGI (Ita­lie­ni­sche Ver­ei­ni­gung juris­ti­scher Stu­di­en zu Migra­ti­on) und Amnes­ty Inter­na­tio­nal Schweiz deut­li­che Kri­tik an der Schwei­ze­ri­schen Regie­rung geäu­ßert für die Ver­let­zung des Rechts auf Asyl. „Die Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hil­fe for­dert, dass jeder Per­son, die an der Gren­ze ihren Wunsch äußert einen Asyl­an­trag in der Schweiz zu stel­len, Zugang zum schwei­ze­ri­schen Ter­ri­to­ri­um gewährt und in ein Erst­auf­nah­me­zen­trum ver­bracht wird, wo sie einen Asyl­an­trag stel­len kann. Die­ser wird vom Staats­se­kre­ta­ri­at für Migra­ti­on geprüft. Wir unter­strei­chen, dass es nicht in der Kom­pe­tenz der Grenz­be­am­ten liegt, zu ent­schei­den, ob ein Asyl­ge­such gerecht­fer­tigt ist“, so Serai­na Nufer von der SFH gegen­über dem Euro­päi­schen Flücht­lings­rat ECRE.

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