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Schweiz: Fatales Signal für Flüchtlingsschutz und Personenfreizügigkeit nach Schweizer Volksabstimmung
Die Zustimmung zur Schweizer Volksinitiative gegen Masseneinwanderung ist ein fatales Signal für den Flüchtlingsschutz in Europa. Die öffentliche Diskussion konzentriert sich auf die Folgen für die Freizügigkeit von EU-Bürgern. Der Beschluss könnte jedoch auch gravierende Auswirkungen auf das Recht von Asylsuchenden auf Schutz haben. Die vorgesehenen Höchstzahlen sollen „für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens“ (Art. 121 a neu, Bundesverfassung der Schweiz) gelten.
Eine zahlenmäßige Beschränkung des Asylzugangs wäre jedoch mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar. Das Recht auf Prüfung eines Asylantrags eines Schutzsuchenden ist nicht kontingentierbar. Aus beiden völkerrechtlichen Abkommen folgt der Schutz vor Zurückweisung in den Verfolgerstaat bzw. in den Staat, in dem eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung bzw. Folter droht. Die Umsetzung der Schweizer Volksabstimmung wirft die Frage auf, ob sich die Schweiz aus dem europäischen Menschenrechtsschutzsystem verbschieden wird. Nicht nur der Schutz für Asylsuchende, auch das Recht auf Familieneinheit wird durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt. Auch hiergegen richtet sich die Schweizer Volksinitiative, die das Recht auf Familiennachzug ebenfalls begrenzen will.
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