Die schwe­di­sche Regie­rung hat die Asyl­ge­setz­ge­bung dras­tisch ver­schärft, so berich­te­te unter ande­rem die Zei­tung The Local am 24. Novem­ber 2015. Die Behör­den sähen sich nicht mehr in der Lage eine adäqua­te Unter­brin­gung aller ankom­men­den Flücht­lin­ge zu gewähr­leis­ten, die Auf­nah­me­struk­tu­ren sei­en voll­kom­men über­las­tet. Die Regie­rung beton­te, Schwe­den sei das Land, das pro Kopf am meis­ten Flücht­lin­ge euro­pa­weit auf­neh­me. Nun sei euro­päi­sche Soli­da­ri­tät gefragt.  Zunächst für die Dau­er von drei Jah­ren wur­den fol­gen­de Ver­schär­fun­gen ein­ge­führt: Tem­po­rä­re Auf­ent­halts­er­laub­nis­se für Flücht­lin­ge, Ein­schrän­kung von Fami­li­en­nach­zug und medi­zi­ni­sche Alters­fest­stel­lung bei allen unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen. Auch Iden­ti­täts­prü­fun­gen sol­len regel­mä­ßig durch­ge­führt wer­den. Die Rech­te von Schutz­su­chen­de wer­den durch die Ver­schär­fun­gen mas­siv beschnitten.

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