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Schriftliche Anhörung: Eritreische Flüchtlinge sollten die Chance nutzen
Asylanhörungen von Flüchtlingen aus Eritrea sind per formularmäßiger schriftlicher Anhörung der Asylsuchenden möglich. Nicht für alle eritreischen Asylsuchenden gibt es jedoch den Zugang zu diesem vereinfachten Verfahren. Nach Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird der Antrag zunächst dem zuständigen Entscheider des BAMF zur Prüfung vorgelegt. Wenn Belege für die Identität fehlen und/oder Zweifel an der Herkunft aus Eritrea bestehen, wird auch weiterhin eine persönliche Anhörung durchgeführt. Eine solche kann auch erfolgen, etwa wenn sich das BAMF aufgrund der herausgehobenen Funktion eines Asylantragstellers Erkenntnisse über das Land und seine Strukturen verspricht. Nicht in allen Fällen ist deshalb die Durchführung einer persönlichen Anhörung ein Beleg für besonderes amtliches Misstrauen. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen, der diese Informationen übermittelt, empfiehlt das schriftliche Anhörungsverfahren zu nutzen, weil so eine Beschleunigung des Verfahrens denkbar erscheint und die Vermutung einer Anerkennungschance besteht. Da der Fragebogen Formulierungsmängel enthält, wird die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Antragstellung empfohlen.