Tja, da hat man auf beschleu­nig­te Asyl­ver­fah­ren gedrängt, wie der schles­wig-hol­stei­ni­sche Gemein­de­tag, und dann wird im Lan­de eines der neu­en Ankunfts­zen­tren eröff­net, in dem man über einen beträcht­li­chen Teil der Asyl­an­trä­ge bin­nen 48 Stun­den ent­schie­den und davon 70% aner­kannt wer­den – und damit kann man auch wie­der nicht zufrie­den sein. Jetzt for­dert der Chef des Gemein­de­tags, die bis­he­ri­ge Sechs­wo­chen­frist vor Ver­tei­lung wie­der ein­zu­hal­ten. Über die Hin­ter­grün­de berich­tet die SHZ vom 25.5.2016. PRO ASYL hält die Idee der 48-Stun­den-Asyl­ver­fah­ren aus ande­ren Grün­den für gene­rell unge­eig­net. Ein Ver­fah­ren, das gera­de eben ange­kom­me­ne Asyl­su­chen­de ohne Akkli­ma­ti­sie­rungs­pha­se und Bera­tung durch die Müh­le dreht, kann kaum fair und sach­ge­recht sein. Ins­be­son­de­re stellt sich die Fra­ge, wie trau­ma­ti­sier­te Asyl­su­chen­de und aus ande­ren Grün­den beson­ders Schutz­be­dürf­ti­ge erkannt wer­den und wie ein adäqua­ter Umgang mit die­sen aus­se­hen soll. In der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung der Regie­rungs­ko­ali­ti­on im Bund war eine drei­mo­na­ti­ge Dau­er von Asyl­ver­fah­ren ange­strebt wor­den. Vor dem Hin­ter­grund der hohen Zah­len der Neu­an­künf­te von Asyl­su­chen­den im Jah­re 2015 und der Rück­stän­de wird jetzt aber Tem­po gebolzt. Dass es bis­lang über­wie­gend Aner­ken­nun­gen gibt als Resul­tat, ver­mag die Zwei­fel nicht auszuräumen.

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