Der Lan­des­bei­rat für den Voll­zug der Abschie­bungs­haft in Schles­wig-Hol­stein hat Anfang März sei­nen Jah­res­be­richt 2014 vor­ge­legt. Die Zahl der Abschie­bungs­häft­lin­ge ist auch in Schles­wig-Hol­stein infol­ge der bekann­ten Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs und des Euro­päi­schen Gerichts­hofs dras­tisch gesun­ken. Über län­ge­re Zeit hin­weg gab es gar kei­ne Abschie­bungs­häft­lin­ge. Der Betrieb der Abschie­bungs­haft­ein­rich­tung Rends­burg wur­de im Novem­ber 2011 ein­ge­stellt, was der Lan­des­bei­rat begrüßt. Ein wirk­li­cher Nut­zen und Vor­teil durch Abschie­bungs­haft sei nicht zu erken­nen. Es feh­le dem Instru­ment der Abschie­bungs­haft gene­rell eine poli­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on. Der Lan­des­bei­rat begrüßt die öffent­lich zum Aus­druck gebrach­te Absicht der Lan­des­re­gie­rung, Abschie­bungs­haft in Zukunft ver­mei­den zu wol­len. Die hat inzwi­schen die Sprach­re­ge­lung gewählt, dass auch künf­tig kei­ne unver­hält­nis­mä­ßi­ge Inhaf­tie­rung von Flücht­lin­gen gesche­hen sol­le, wie der Flücht­lings­rat Schles­wig-Hol­stein in einer Pres­se­er­klä­rung vom 10. März 2015 mit­teilt, ver­bun­den mit der War­nung, als Alter­na­ti­ve zur Haft kein Aus­rei­se­zen­trum zu installieren.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 214 ansehen