Der Flücht­lings­rat Schles­wig-Hol­stein hat Anfang Mai 2015 eine zwei­te über­ar­bei­te­te Auf­la­ge sei­ner Hand­rei­chung „Flücht­lings­hil­fe kon­kret“ ver­öf­fent­licht. Sie bie­tet Infor­ma­tio­nen zum Asyl­recht, zur Auf­nah­me ins Resett­le­ment-Ver­fah­ren und geht auf Chan­cen und Gren­zen ehren­amt­li­cher Unter­stüt­zung in Schles­wig-Hol­stein ein.

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