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Schleswig-Holstein: Flüchtlingsrat fordert ungehinderte Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge
Die Bewegungsfreiheit ist in Teilen Schleswig-Holsteins massiv eingeschränkt. Dies ergibt sich aus einer Antwort der schleswig-holsteinischen Landesregierung vom 26. November 2013 auf eine kleine Anfrage der FDP. Einzelne Ausländerbehörden ordnen im Rahmen einer Ermessensentscheidung räumliche Beschränkungen auf das Kreisgebiet weit überproportional häufig an. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat sich zum Thema in einer Pressemitteilung vom 6. Dezember 2013 geäußert. Vor dem Hintergrund der Anfragebeantwortung setzte sich die FDP-Fraktion im Landtag am selben Tage für die Abschaffung der Residenzpflicht ein.