01.01.2014

Newsletter Jan 2014

Die Bewe­gungs­frei­heit ist in Tei­len Schles­wig-Hol­steins mas­siv ein­ge­schränkt. Dies ergibt sich aus einer Ant­wort der schles­wig-hol­stei­ni­schen Lan­des­re­gie­rung vom 26. Novem­ber 2013 auf eine klei­ne Anfra­ge der FDP. Ein­zel­ne Aus­län­der­be­hör­den ord­nen im Rah­men einer Ermes­sens­ent­schei­dung räum­li­che Beschrän­kun­gen auf das Kreis­ge­biet weit über­pro­por­tio­nal häu­fig an. Der Flücht­lings­rat Schles­wig-Hol­stein hat sich zum The­ma in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 6. Dezem­ber 2013 geäu­ßert. Vor dem Hin­ter­grund der Anfra­ge­be­ant­wor­tung setz­te sich die FDP-Frak­ti­on im Land­tag am sel­ben Tage für die Abschaf­fung der Resi­denz­pflicht ein.