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Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf Bleiberecht/Aufenthaltsbeendigung
Die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf Bleiberecht/Aufenthaltsbeendigung am 23. März 2015 brachte die erwartbaren Frontstellungen. Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen, aber auch unaufgeforderte Stellungnahmen zum Gesetzentwurf lagen vor. Es überwog ganz eindeutig die Kritik, wie sich auch aus der Zusammenfassung der Anhörung in „heute im Bundestag“ ergibt. Den Vogel auf der Seite der Unterstützer der Novellierung schoss, in würdiger Nachfolge des Herrn Professor Heilbronner, Professor Dr. Daniel Thym von der Uni Konstanz ab. Er befand den Gesetzentwurf als noch viel zu wenig streng, möchte Einreiseverbote bei nicht fristgerechter Ausreise zwingend verhängt sehen und hält die Bleiberechtsregelung quasi für pures Gift, das die Steuerungsfähigkeit des Migrationsrechts beeinträchtigen werde. Am Rande der Lächerlichkeit bewegte er sich mit dem Hinweis auf die gewissenhafte Spruchpraxis deutscher Richter in Sachen Haftentscheidungen. Der Sachverständige Dr. Beichel-Benedetti hatte zuvor erklärt, dass ein extrem hoher Anteil der vom Bundesgerichtshof überprüften Haftentscheidungen sich dort als rechtsfehlerhaft herausstelle. Mit dem Leiter der Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Trier, Dietmar Martini-Emden, tauchte als Sachverständiger eine altbekannte Figur auf, der die geplante Bleiberechtsregelung gar verfassungswidrig findet und kritisierte, die stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung benachteilige die Rechtstreuen und begünstige die weniger Rechtstreuen und vorsätzlichen Rechtsbeuger. Nun: Als Fachmann für Passbeschaffung gehört es zu seinem Berufsbild, Leute außer Landes zu schaffen und nicht, über Bleiberechte nachzudenken. Wörtlich formuliert: Er knüpft konsequent an seine bisherigen Leistungen an.