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Russische Passbeamte von niedersächsischer Landesregierung eingeladen
„Betreuung von ausländischen Delegationen unterliegt einheitlichen Standards“ veröffentlicht hat.
Im Hintergrund steht eine sogenannte Expertenanhörung unter Beteiligung einer Delegation des Russischen Förderalen Migrationsdienstes, die vom 16. – 19. Mai 2011 in Langenhagen stattgefunden hat. Experten hatten die Frage gestellt, warum die Landesaufnahmebehörde an russische Behördenvertreter, die für eigene Staatsangehörige Passpapiere ausstellen, überhaupt Honorare und Gastgeschenke zahlt. Das Warum bleibt auch nach der Beantwortung der Anfrage diffus. Man erfährt allerdings, dass die Expertenanhörungen dieser Art dem Ziel dienen, für mutmaßliche russische Staatsangehörige Befragungen zur Klärung der Staatsangehörigkeit/Identität durchführen zu können, „da durch die bisherigen Interview-Verfahren bei den Generalkonsulaten bzw. der Botschaft der Russischen Föderation in Deutschland regelmäßig keine ausreichende Klärung erfolgen konnte.“
So stellt sich erneut die Frage nach dem Warum? Warum bringen Anhörungen mit eingeflogenen Experten (welcher Provenienz auch immer) mehr Chancen für eine ausreichende Klärung als Interviews bei Konsulaten oder der Botschaft, von wo man ja auch Rückfragen an die Personenstandsbehörden Russlands seit jeher richten konnte. Will man beim Auswärtsspiel russischer Experten in besonderer Weise auf sie einwirken? Nach Expertenanhörungen in der Vergangenheit, bei denen gelegentlich volles Programm mit Ringelpiez und Anfassen geboten wurde, haben sich die Länder und die Bundespolizei offenbar, so erfährt man in der Antwort von Innenminister Schünemann, auf ein einheitliches Verfahren und gemeinsame Standards für die Einladung, Unterbringung und Betreuung ausländischer Delegationen verständigt. So wird die Tagespauschale für DelegationsteilnehmerInnen nach den Sätzen der Europäischen Kommission festgelegt. Auch die sonstigen Leistungen, so sie denn komplett aufgezählt worden sind, lassen es eher zweifelhaft erscheinen, ob dem Bewirtungsprocedere der „Ruch der Korruption“ anhaftet.
Bleibt die Grundsatzfrage: Warum zahlen deutsche Behörden dafür, dass russische Behörden eigenen Staatsbürgern Papiere ausstellen? Man darf vermuten, dass das umgekehrte Vorgehen – Russland zahlt für die Ausstellung von Papieren deutscher Behörden für Deutsche – nicht funktionieren würde. Der Niedersächsische Flüchtlingsrat hat auf den Vorgang mit einer Presseerklärung unter der Überschrift „Landesregierung zahlte fürstliche Tagessätze für russische Passbeamte in Deutschland“ am 1. März 2012 reagiert, wobei es die russische Delegation sicher nicht zur Fürstensuite gebracht hat. Zur korrumpierenden Wirkung von Delegationsbesuchen empfehlen wir den immer noch unerreichten Film „Ninotschka“ von Ernst Lubitsch aus dem Jahre 1939.