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Rückführungen in die Ukraine
Die Bundesregierung hat eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Rückführungen in die Ukraine“ beantwortet (BT-Drucksache 18/4580). Gefragt war auch nach völkerrechtswidrigen Zurückschiebungen durch EU-Mitgliedstaaten in die Ukraine. Die Bundesregierung bleibt die meisten Informationen schuldig. Insbesondere die Verletzungen von Flüchtlingsrechten durch die Ukraine und andere EU-Mitgliedstaaten ist nichts, das man wahrgenommen haben will. Das Rückübernahmeabkommen mit der Ukraine ist weiterhin in Kraft, ungeachtet der Krise, der militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und der Existenz von weit mehr als einer Million Binnenflüchtlingen im Lande. Was in ukrainischen Aufnahmezentren für Flüchtlinge geschieht, ob es dort Verfahren gibt, wie es um die Beachtung von menschenrechtlichen Standards steht, die Bundesregierung weiß es lieber nicht, bestreitet allerdings an anderer Stelle in allgemeiner Form nicht, von menschenrechtswidriger Behandlung von Flüchtlingen in der Ukraine schon einmal gehört zu haben.