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Rheinland-Pfalz setzt Abschiebungen nach Afghanistan vorerst aus
Rheinland-Pfalz hat mit einem Erlass vom 28. Juli 2014 die Aussetzung von Abschiebungen nach Afghanistan gemäß § 60a Abs. 1 AufenthG angeordnet und sich dabei auf eine tendenzielle Verschlechterung der ohnehin schon höchst prekären Situation bezogen, wie sie sich aus dem aktuellen Lagebericht z.B. des Auswärtigen Amtes ergibt. Rückkehrer besäßen regelmäßig keine eigene wirtschaftliche Existenzgrundlage und liefen Gefahr, durch regierungsfeindliche Kräfte und Milizen zwangsrekrutiert zu werden. Auf dieser Basis wurden Abschiebungen nach Afghanistan bis zum 27. Januar 2015 ausgesetzt. Eigentlich hatte die letzte Innenministerkonferenz sich mit dem Thema vor dem Hintergrund der verschlechterten Lage befassen wollen. Da dies nicht geschehen ist, sind immer noch afghanische Staatsangehörige – oftmals nach langjährigem Aufenthalt – von Abschiebungen bedroht. Es wäre angebracht, dass andere Bundesländer ebenfalls Abschiebungen per Erlass aussetzen.