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Regierungsdeutsch: „Die Unterstellung der Perspektivlosigkeit…“ wird zurückgewiesen
Im Rahmen einer Fragestunde im Deutschen Bundestag am 7. November 2012 hat die Bundesregierung eine Frage des Abgeordneten Josef Winkler (Bündnis 90/Die Grünen) beantwortet – auf eine ziemlich absurde Weise. Gefragt war danach, wie die Bundesregierung mit der Problematik umgehe, dass es durch den faktischen Bearbeitungs- und Entscheidungsstopp beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wo zurzeit nur noch Asylanträge von serbischen und mazedonischen Staatsangehörigen entschieden werden, mit der Problematik umgehe, dass sich damit Flüchtlinge aus Staaten mit hohen Anerkennungsquoten auf unabsehbare Zeit in einer perspektivlosen Lage befinden. Der groteske erste Absatz der Antwort: „Die Bundesregierung weist die Unterstellung der Perspektivlosigkeit der Lage von Asylbewerbern aus Staaten mit einer hohen Anerkennungsquote entschieden zurück.“ Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die prioritäre Bearbeitung „der überwiegend aus wirtschaftlichen Gründen gestellten Asylanträge serbischer und mazedonischer Staatsangehöriger kurzfristig Wirkung zeigen“ werde, sodass danach die Anträge von Asylbewerbern aus anderen Ländern wieder verstärkt bearbeitet werden können. Also: Der Frager hatte Recht. Auf unabsehbare Zeit wissen Asylsuchende z.B. aus Afghanistan und Syrien nicht, wie es mit ihnen weitergeht. Da die Verfahrensdauer bereits vor dem Beginn der Priorisierungswelle beim Bundesamt lang war, geht es hier in allen Fällen um zusätzliche Monate, in vielen sogar um Jahre der Perspektivlosigkeit.