Der eme­ri­tier­te Pro­fes­sor für Inter­na­tio­na­les Recht, Nor­man Paech aus Ham­burg, hat ein Gut­ach­ten zur Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit des „Geset­zes zur Ein­stu­fung wei­te­rer Staa­ten als siche­re Her­kunfts­staa­ten und zur Erleich­te­rung des Arbeits­markt­zu­gangs für Asyl­be­wer­ber und gedul­de­te Aus­län­der vom 6. Novem­ber 2014“ vor­ge­legt. Erstellt wur­de es im Auf­trag des Euro­pean Roma and Tra­vel­lers Forum (ERTF). Wie auch PRO ASYL in zwei Rechts­gut­ach­ten von Dr. Rein­hard Marx aus dem Jah­re 2014 hält Paech die Ein­stu­fung von Ser­bi­en, Maze­do­ni­en und Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na, für einen Ver­stoß gegen ver­fas­sungs­recht­li­che Vor­ga­ben. Die Argu­men­te dürf­ten ana­log auch in der aktu­el­len Debat­te um die Ein­stu­fung des Koso­vo, Alba­ni­ens und Mon­te­ne­gros von Bedeu­tung sein.

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