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Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit der seit 2014 angeblich „sicheren Herkunftsländer“ im Westbalkan
Der emeritierte Professor für Internationales Recht, Norman Paech aus Hamburg, hat ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer vom 6. November 2014“ vorgelegt. Erstellt wurde es im Auftrag des European Roma and Travellers Forum (ERTF). Wie auch PRO ASYL in zwei Rechtsgutachten von Dr. Reinhard Marx aus dem Jahre 2014 hält Paech die Einstufung von Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina, für einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Vorgaben. Die Argumente dürften analog auch in der aktuellen Debatte um die Einstufung des Kosovo, Albaniens und Montenegros von Bedeutung sein.