01.01.2012

Newsletter Jan 2012

Die Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz, die am 8. und 9. Dezem­ber 2011 in Wies­ba­den getagt hat, hat einen Beschluss zur Ver­län­ge­rung von Auf­ent­halts­er­laub­nis­sen nach der Blei­be­rechts­re­ge­lung 2009 gefasst. Des­sen Wort­laut ist inter­pre­ta­ti­ons­be­dürf­tig. Hubert Hein­hold, Vor­stands­mit­glied von PRO ASYL und Rechts­an­walt in Mün­chen, hat Erläu­te­run­gen zum Blei­be­rechts­be­schluss der IMK ver­fasst, die hier wei­ter­hel­fen sollen.