Das Fern­seh­ma­ga­zin Fron­tal 21 hat sich Mit­te Okto­ber damit aus­ein­an­der­ge­setzt, dass nach wie vor Rechts­ra­di­ka­le als Wach­schutz­leu­te in Flücht­lings­wohn­hei­men ein­ge­setzt wer­den. So wur­de ein Asyl­be­wer­ber in Hei­del­berg von einem Mit­glied der rechts­extre­men Kame­rad­schaft „Sturm 18“ bewacht. In Hei­den­au (Sach­sen) nahm ein Wach­schüt­zer aus einer Asyl­be­wer­ber­un­ter­kunft auch an einer NPD-Demons­tra­ti­on gegen Flücht­lin­ge teil. Zwar for­dern die Sicher­heits­un­ter­neh­men in der Regel von Bewer­bern ein erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis an, zumal die Ver­ord­nung für das Bewa­chungs­ge­wer­be ver­langt, dass Wach­leu­te nicht ver­fas­sungs­feind­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen ange­hö­ren dür­fen. Das aller­dings scheint nicht zu rei­chen. In Bran­den­burg soll nach Schät­zun­gen des Ver­fas­sungs­schut­zes jeder zehn­te regis­trier­te Neo­na­zi im Secu­ri­ty-Bereich tätig sein.

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