Im Okto­ber 2015 wur­de das Kran­ken­haus von Ärz­te ohne Gren­zen im afgha­ni­schen Kun­duz durch Luft­an­grif­fe zer­stört. Tau­sen­de von Men­schen hat­ten in der Fol­ge kei­nen Zugang zu medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung mehr. Das durch die fast drei­wö­chi­ge Beset­zung der Stadt schwer geprüf­te Kun­duz war von den lang­fris­ti­gen Fol­gen der Angrif­fe schwer betrof­fen, bei denen 42 Men­schen star­ben, unter ihnen 14 Mit­ar­bei­ter von Ärz­te ohne Gren­zen. Am 29. April 2016 hat das US-Mili­tär sei­nen Unter­su­chungs­be­richt zum Angriff ver­öf­fent­licht. Der Tenor: Unglück­li­che Umstän­de, kein Kriegs­ver­bre­chen. Ärz­te ohne Gren­zen hat auf die Ver­öf­fent­li­chung des Unter­su­chungs­be­rich­tes reagiert. Man wer­de sich aller­dings nicht mit einer aus­schließ­lich mili­tä­ri­schen Unter­su­chung des Angriffs zufrie­den geben. Gefor­dert wird nach wie vor eine unab­hän­gi­ge und objek­ti­ve Unter­su­chung durch die Inter­na­tio­na­le Huma­ni­tä­re Ermitt­lungs­kom­mis­si­on (IHFFC). Der Cha­rak­ter der Angrif­fe auf das Kran­ken­haus sowie wie­der­hol­te Angrif­fe auf wei­te­re medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen in Afgha­ni­stan ver­lang­ten von allen Kon­flikt­par­tei­en, dass sie den geschütz­ten Sta­tus der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung erneut aner­ken­nen, bevor Ärz­te ohne Gren­zen über die Wie­der­auf­nah­me medi­zi­ni­scher Akti­vi­tä­ten ent­schei­den kön­ne. Es rei­che außer­dem nicht aus zu unter­su­chen, ob der Angriff vor­sätz­lich war oder nicht. Kei­ne bewaff­ne­te Grup­pe kann sich aus der Ver­ant­wor­tung steh­len, schwer­wie­gen­de Ver­let­zun­gen des huma­ni­tä­ren Völ­ker­rechts zu ver­mei­den, indem sie jeg­li­che Absicht bei Angrif­fen auf geschütz­te Ein­rich­tun­gen von sich weise.

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