Ras­sis­mus ist kei­ne Rand­er­schei­nung. Er hat sei­nen Platz in der Mit­te der Gesell­schaft und in ihren Insti­tu­tio­nen. In der Rubrik „Ent­glei­sung“ der Anwalts­nach­rich­ten Asyl- und Aus­län­der­recht (ANA-ZAR) Heft 1/2015 (Sei­te 11–12) wird eine Sor­ge­rechts­an­ge­le­gen­heit dar­ge­stellt, in der sich Vor­ur­teils­be­la­den­heit, Pflicht­ver­ges­sen­heit und Ras­sis­mus der betei­lig­ten Insti­tu­tio­nen zu einem unver­dau­li­chen Gebräu zusam­men­ge­rührt fin­den. „Wie ent­eig­net man das Kind eines Afri­ka­ners?“ heißt die Überschrift.

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