01.07.2014

Newsletter Jul 2014

Ein Mit­ar­bei­ter des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge, der sich auf Face­book ras­sis­tisch geäu­ßert hat, wur­de ent­las­sen, so Spie­gel Online vom 23. Juni 2014. So weit, so kon­se­quent. Ein biss­chen schwie­ri­ger ver­hält es sich mit dem nicht bekennt­nis­mä­ßig auf­tre­ten­den All­tags­ras­sis­mus, der viel schwie­ri­ger zu fas­sen ist, wenn man etwa die Tätig­keit der Bun­des­amts­ent­schei­de­rIn­nen nicht dies­be­züg­lich kon­trol­liert. Ein Bei­spiel aus einer aktu­el­len Bun­des­amts­an­hö­rung. Ein Asyl­an­trag­stel­ler aus einem afri­ka­ni­schen Staat hat­te sei­nen eth­ni­schen Hin­ter­grund geschil­dert und das Sied­lungs­ge­biet sei­ner Eth­nie bezeich­net. Er selbst habe aber an einem ande­ren Ort im Lan­de gelebt. Fra­ge des Ent­schei­ders: „Ist es nicht so, dass die­se Stäm­me bzw. die­se Volks­grup­pen in ihren eigent­li­chen Sied­lungs­ge­bie­ten ver­blei­ben?“ Blo­ße Kennt­nis­lo­sig­keit? Nicht so gemeint? Ist es nicht so, dass ande­ren Erkennt­nis­sen zufol­ge Afri­kas „Stäm­me“ alle­samt nomadisieren?