Ein bereits am 24. April 2015 her­aus­ge­ge­be­nes Papier der Bun­des­agen­tur für Arbeit „Her­aus­for­de­run­gen und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen: Huma­ni­tä­re Zuwan­de­rer in Aus­bil­dung und Arbeit brin­gen“ beleuch­tet Sach­stän­de in Zusam­men­hang mit dem poli­ti­schen Wil­len, Asyl­be­wer­ber, Flücht­lin­ge und Gedul­de­te schnel­ler in Aus­bil­dung und in den Arbeits­markt zu inte­grie­ren. Die Bun­des­agen­tur bezieht sich auf die haus­ei­ge­ne Begleit­for­schung der IAB zu den bis­he­ri­gen Pilot­pro­jek­ten, die unter dem Titel „Ear­ly Inter­ven­ti­on“ lie­fen, eine etwas mili­tä­risch-mar­tia­li­sche Bezeich­nung für die frü­hest­mög­li­che Arbeits­markt­för­de­rung für die Ziel­grup­pe. Aku­ten Hand­lungs­be­darf sieht die Bun­des­agen­tur im Bereich der „Deutsch­för­de­rung“, was zusätz­li­che Mit­tel erfor­der­lich mache. Instru­men­te zur früh­zei­ti­gen Kom­pe­tenz­fest­stel­lung müss­ten wei­ter­ent­wi­ckelt und für den Regel­be­trieb nutz­bar gemacht wer­den. Es gel­te, neben den Flücht­lin­gen mit Blei­be­rechts­sta­tus für Per­so­nen im lau­fen­den Ver­fah­ren und mit einer hohen Blei­be­per­spek­ti­ve eben­falls ein Grund­an­ge­bot der Deutsch­för­de­rung vor­rä­tig zu hal­ten. Mit der For­mu­lie­rung von der „hohen Blei­be­per­spek­ti­ve“ schließt sich die BA aller­dings der inzwi­schen üblich gewor­de­nen Pro­gnos­tik der Bun­des­re­gie­rung – nach Aner­ken­nungs­quo­te bzw. Ein­stu­fung des Her­kunfts­lan­des als sicher oder nicht – an. Ange­sichts der Grö­ßen­ord­nung der ver­schie­de­nen Flücht­lings­grup­pen bedeu­te die Eta­blie­rung von Exper­ten­wis­sen in die­sem Bereich einen inten­si­vier­ten Per­so­nal­an­satz in qua­li­ta­ti­ver und quan­ti­ta­ti­ver Hin­sicht. Um allen rat­su­chen­den Asyl­su­chen­den im erwerbs­fä­hi­gen Alter in den Arbeits­agen­tu­ren ein aus­führ­li­ches Erst­ge­spräch anbie­ten zu kön­nen, bestehe ein rech­ne­ri­scher Brut­to­be­darf von 111 Jah­res­kräf­ten. Zum The­ma För­de­rung des Erwerbs von Deutsch­kennt­nis­sen wer­den die Pro­ble­me deut­lich geschil­dert. Die berufs­be­zo­ge­ne Deutsch­för­de­rung im Rah­men des ESF-BAMF-Pro­gramms blei­be Asyl­be­wer­bern und Gedul­de­ten meist ver­schlos­sen. Dar­über hin­aus sei die Zahl der Teil­neh­mer­plät­ze begrenzt. Mit dem Pro­gramm­ende fehl­ten ab 2018 sämt­li­che Mög­lich­kei­ten, berufs­be­zo­ge­ne Deutsch­för­de­rung wei­ter­hin anzu­bie­ten. Die BA geht von einer „Deutsch­för­der­lü­cke“ aus, wobei die Mehr­aus­ga­ben für eine ange­mes­se­ne För­de­rung nur mit Annah­men bezif­fert wer­den könn­ten. Erfreu­li­cher­wei­se weist die BA auch dar­auf hin, dass der Mit­tel­an­satz für die Sprach­för­de­rung so kal­ku­liert wer­den müs­se, dass eine den qua­li­fi­ka­to­ri­schen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen­de Ent­loh­nung der Lehr­kräf­te auch prak­tisch mög­lich wer­de – ein nicht uner­heb­li­ches Defi­zit, wenn man es mit der Qua­li­tät und dem Enga­ge­ment hier wirk­lich ernst meint. Ledig­lich benannt im Papier der BA ist das Pro­blem des soge­nann­ten „Spur­wech­sels“. Wenn Asyl­su­chen­de vor­aus­sicht­lich kei­nen Schutz in Deutsch­land bekom­men wer­den, aber als Fach­kraft iden­ti­fi­ziert wur­den, wäre es unter Umstän­den denk­bar, ihnen einen ander­wei­ti­gen Auf­ent­halt anzu­bie­ten. Vor­han­de­ne Ermes­sens­spiel­räu­me im Rah­men des Auf­ent­halts­ge­set­zes wür­den bis­lang nicht genutzt. Aus arbeits­markt­po­li­ti­scher Per­spek­ti­ve soll­ten erleich­ter­te Über­gän­ge für die­se Per­so­nen­grup­pe, auch für Gedul­de­te ohne Arbeits­ver­bot, geprüft wer­den. Ob und unter wel­chen Bedin­gun­gen ein sol­cher Spur­wech­sel ohne das Erfor­der­nis, vor­her aus­rei­sen zu müs­sen, grund­sätz­lich ermög­licht wer­den sol­le, sei eine poli­ti­sche Ent­schei­dung. Posi­tiv zu bewer­ten ist in Bezug auf das Posi­ti­ons­pa­pier ins­ge­samt die Absicht, die För­der­instru­men­te des SGB III stär­ker am Bedarf von Flücht­lin­gen auszurichten.

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