Fachnewsletter
Publikationen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen
Ein bereits am 24. April 2015 herausgegebenes Papier der Bundesagentur für Arbeit „Herausforderungen und Handlungsempfehlungen: Humanitäre Zuwanderer in Ausbildung und Arbeit bringen“ beleuchtet Sachstände in Zusammenhang mit dem politischen Willen, Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete schneller in Ausbildung und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Bundesagentur bezieht sich auf die hauseigene Begleitforschung der IAB zu den bisherigen Pilotprojekten, die unter dem Titel „Early Intervention“ liefen, eine etwas militärisch-martialische Bezeichnung für die frühestmögliche Arbeitsmarktförderung für die Zielgruppe. Akuten Handlungsbedarf sieht die Bundesagentur im Bereich der „Deutschförderung“, was zusätzliche Mittel erforderlich mache. Instrumente zur frühzeitigen Kompetenzfeststellung müssten weiterentwickelt und für den Regelbetrieb nutzbar gemacht werden. Es gelte, neben den Flüchtlingen mit Bleiberechtsstatus für Personen im laufenden Verfahren und mit einer hohen Bleibeperspektive ebenfalls ein Grundangebot der Deutschförderung vorrätig zu halten. Mit der Formulierung von der „hohen Bleibeperspektive“ schließt sich die BA allerdings der inzwischen üblich gewordenen Prognostik der Bundesregierung – nach Anerkennungsquote bzw. Einstufung des Herkunftslandes als sicher oder nicht – an. Angesichts der Größenordnung der verschiedenen Flüchtlingsgruppen bedeute die Etablierung von Expertenwissen in diesem Bereich einen intensivierten Personalansatz in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Um allen ratsuchenden Asylsuchenden im erwerbsfähigen Alter in den Arbeitsagenturen ein ausführliches Erstgespräch anbieten zu können, bestehe ein rechnerischer Bruttobedarf von 111 Jahreskräften. Zum Thema Förderung des Erwerbs von Deutschkenntnissen werden die Probleme deutlich geschildert. Die berufsbezogene Deutschförderung im Rahmen des ESF-BAMF-Programms bleibe Asylbewerbern und Geduldeten meist verschlossen. Darüber hinaus sei die Zahl der Teilnehmerplätze begrenzt. Mit dem Programmende fehlten ab 2018 sämtliche Möglichkeiten, berufsbezogene Deutschförderung weiterhin anzubieten. Die BA geht von einer „Deutschförderlücke“ aus, wobei die Mehrausgaben für eine angemessene Förderung nur mit Annahmen beziffert werden könnten. Erfreulicherweise weist die BA auch darauf hin, dass der Mittelansatz für die Sprachförderung so kalkuliert werden müsse, dass eine den qualifikatorischen Anforderungen entsprechende Entlohnung der Lehrkräfte auch praktisch möglich werde – ein nicht unerhebliches Defizit, wenn man es mit der Qualität und dem Engagement hier wirklich ernst meint. Lediglich benannt im Papier der BA ist das Problem des sogenannten „Spurwechsels“. Wenn Asylsuchende voraussichtlich keinen Schutz in Deutschland bekommen werden, aber als Fachkraft identifiziert wurden, wäre es unter Umständen denkbar, ihnen einen anderweitigen Aufenthalt anzubieten. Vorhandene Ermessensspielräume im Rahmen des Aufenthaltsgesetzes würden bislang nicht genutzt. Aus arbeitsmarktpolitischer Perspektive sollten erleichterte Übergänge für diese Personengruppe, auch für Geduldete ohne Arbeitsverbot, geprüft werden. Ob und unter welchen Bedingungen ein solcher Spurwechsel ohne das Erfordernis, vorher ausreisen zu müssen, grundsätzlich ermöglicht werden solle, sei eine politische Entscheidung. Positiv zu bewerten ist in Bezug auf das Positionspapier insgesamt die Absicht, die Förderinstrumente des SGB III stärker am Bedarf von Flüchtlingen auszurichten.