In einem Papier vom 4. März 2015 hat die Bun­des­wei­te Arbeits­ge­mein­schaft der psy­cho­so­zia­len Zen­tren für Flücht­lin­ge und Fol­ter­op­fer (BAfF) auf die aktu­el­le „Gefähr­dung der psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Ver­sor­gung Geflüch­te­ter durch die Kon­se­quen­zen der Asyl­bLG-Novel­le“ hin­ge­wie­sen. Grund­sätz­lich sei es zu begrü­ßen, dass mit der Novel­lie­rung neue Grup­pen von Flücht­lin­gen eine Ver­si­che­rungs­kar­te der Kran­ken­kas­se erhal­ten wer­den. Es gebe jedoch Fol­ge­pro­ble­me der Novel­lie­rung, für die sehr schnell adäqua­te Lösun­gen gefun­den wer­den müss­ten. Psy­cho­the­ra­pien, die in den psy­cho­so­zia­len Zen­tren seit Jah­ren auf der Basis des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes refi­nan­ziert wur­den, kön­nen nun nicht mehr abge­rech­net wer­den. Es wird künf­tig kaum mehr neue Kos­ten­zu­sa­gen für Behand­lun­gen von Sei­ten der Kos­ten­trä­ger geben. Dol­met­scher­kos­ten für Psy­cho­the­ra­pien, in vie­len Fäl­len ein abso­lut not­wen­di­ger Bestand­teil der Behand­lun­gen, kön­nen künf­tig nicht mehr abge­rech­net wer­den. Die BAfF stellt For­de­run­gen auf, deren Erfül­lung die­sen Pro­ble­men ent­ge­gen­wir­ken könn­te. Die ohne­hin durch die Viel­zahl trau­ma­ti­sier­ter Asyl­an­trag­stel­ler völ­lig über­lau­fe­nen und über­wie­gend unter­fi­nan­zier­ten Behand­lungs­zen­tren hät­ten eine soli­de Arbeits­grund­la­ge verdient.

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