Fachnewsletter
Psychotherapeutische Versorgung Geflüchteter durch die Konsequenzen der AsylbLG-Novelle gefährdet
In einem Papier vom 4. März 2015 hat die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) auf die aktuelle „Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung Geflüchteter durch die Konsequenzen der AsylbLG-Novelle“ hingewiesen. Grundsätzlich sei es zu begrüßen, dass mit der Novellierung neue Gruppen von Flüchtlingen eine Versicherungskarte der Krankenkasse erhalten werden. Es gebe jedoch Folgeprobleme der Novellierung, für die sehr schnell adäquate Lösungen gefunden werden müssten. Psychotherapien, die in den psychosozialen Zentren seit Jahren auf der Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes refinanziert wurden, können nun nicht mehr abgerechnet werden. Es wird künftig kaum mehr neue Kostenzusagen für Behandlungen von Seiten der Kostenträger geben. Dolmetscherkosten für Psychotherapien, in vielen Fällen ein absolut notwendiger Bestandteil der Behandlungen, können künftig nicht mehr abgerechnet werden. Die BAfF stellt Forderungen auf, deren Erfüllung diesen Problemen entgegenwirken könnte. Die ohnehin durch die Vielzahl traumatisierter Asylantragsteller völlig überlaufenen und überwiegend unterfinanzierten Behandlungszentren hätten eine solide Arbeitsgrundlage verdient.