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Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen
Die Bundesregierung hat am 29. April2015 eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zur psychosozialen Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen (BT-Drucksache 18/4622) beantwortet. Nur etwa 2,15 Millionen Euro Fördermittel der EU werden aus dem AMIF-Programm künftig jährlich für die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Der Bund verweist in seiner Anfragebeantwortung auf die Zuständigkeit der Bundesländer und Kommunen und verweist auf die Vereinbarung, für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro für Aufgaben der Flüchtlingsaufnahme insgesamt zur Verfügung zu stellen. Geduldete sind künftig von psychosozialen Behandlungen ausgeschlossen, die von AMIF gefördert werden. Sprachmittlung im Rahmen therapeutischer Behandlungen ist künftig ausgeschlossen, denn es stünden zunehmend muttersprachliche BehandlerInnen zur Verfügung. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke von der Fraktion Die Linke äußerte sich kritisch: „Die Bundesregierung darf sich nicht für unzuständig erklären, wenn es darum geht, die psychosoziale Behandlung traumatisierter Flüchtlinge sicherzustellen. Deutschland ist hierzu auch aufgrund einer EU-Richtlinie rechtlich verpflichtet. Wenn EU-Fördermittel nicht ausreichen und Therapiekosten durch die Krankenkasse nicht übernommen werden, ist der Bund in der Pflicht, finanziell und durch klarstellende rechtliche Regelungen zu helfen.“