Fachnewsletter
Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen
Die Bundesregierung hat am 29. April 2015 eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zum Thema „Psychosoziale Betreuung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen“ beantwortet (BT-Drucksachen 18/4579, 18/4622). Auslöser der Anfrage war eine öffentliche Problemanzeige der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) verbunden mit einem dringenden Aufruf zur Sicherstellung der notwendigen Arbeit. Wieder einmal sieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht in der Pflicht, die Verpflichtungen aus der EU-Aufnahmerichtlinie zeitnah umzusetzen. Die Bundesregierung ist der Meinung, die Umsetzung der Richtlinie sei auch wegen des Anstiegs der Asylbewerberzahlen nicht vermeidbar gewesen. Der Bund sieht sich für die Sicherstellung der Versorgungsstruktur nicht in der Pflicht und sieht die Länder und Kommunen am Zug. Aus dem sogenannten AMIF-Programm der EU wird es künftig nur 2,5 Millionen Euro im Jahr für Zwecke der Behandlung geben. Der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein und völlig unzureichend bei Schätzungen, die davon ausgehen, dass ca. 40 Prozent der Asylsuchenden unter massiven psychischen Störungen leiden und viele behandlungsbedürftig wären. Menschen, die lediglich eine Duldung haben, sind von der Förderung ihrer Behandlung im Rahmen von AMIF ausgeschlossen. Völlig realitätsfremd ist, dass die Finanzierung von Dolmetschern im Rahmen therapeutischer Behandlungen mit dem Hinweis ausgeschlossen wird, es stünden ausreichend muttersprachliche Experten im Behandlungsbereich zur Verfügung.