01.07.2014

Newsletter Jul 2014

Ende des Jah­res 2013 setz­te die Stadt Pots­dam ein neu­es Kon­zept zur Unter­brin­gung in Woh­nun­gen für Asyl­su­chen­de und gedul­de­te Per­so­nen in Kraft. Einer­seits wur­de damit die Auf­ent­halts­dau­er von Flücht­lin­gen in Gemein­schafts­un­ter­künf­ten redu­ziert. Ande­rer­seits gab es als Vor­aus­set­zung für den Umzug in eine Woh­nung eine selt­sa­me „Wohn­fä­hig­keits­prü­fung“. Die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­be­ra­tung Bran­den­burg Opfer­per­spek­ti­ve e.V. gab mit Unter­stüt­zung von PRO ASYL ein juris­ti­sches Gut­ach­ten in Auf­trag. Die­ses bestä­tigt, dass die „Wohn­fä­hig­keits­prü­fung“ dis­kri­mi­nie­rend und grund­rechts­wid­rig ist. Mas­si­ve Beden­ken bestehen auch hin­sicht­lich des Daten­schut­zes. Die Lan­des­haupt­stadt Pots­dam hat die „Wohn­fä­hig­keits­prü­fung“ von Flücht­lin­gen jetzt zunächst aus­ge­setzt und will recht­lich eben­falls prüfen.