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Potsdam: Kritik an „Wohnfähigkeitsprüfung“ bei der Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten
Ende des Jahres 2013 setzte die Stadt Potsdam ein neues Konzept zur Unterbringung in Wohnungen für Asylsuchende und geduldete Personen in Kraft. Einerseits wurde damit die Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften reduziert. Andererseits gab es als Voraussetzung für den Umzug in eine Wohnung eine seltsame „Wohnfähigkeitsprüfung“. Die Antidiskriminierungsberatung Brandenburg Opferperspektive e.V. gab mit Unterstützung von PRO ASYL ein juristisches Gutachten in Auftrag. Dieses bestätigt, dass die „Wohnfähigkeitsprüfung“ diskriminierend und grundrechtswidrig ist. Massive Bedenken bestehen auch hinsichtlich des Datenschutzes. Die Landeshauptstadt Potsdam hat die „Wohnfähigkeitsprüfung“ von Flüchtlingen jetzt zunächst ausgesetzt und will rechtlich ebenfalls prüfen.