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Populismus aus dem Bundesinnenministerium in Sachen Roma
Bundesinnenminister Friedrich war schon Mitte Oktober mit einer Pressemitteilung und einem Interview an die Öffentlichkeit gegangen und hatte die vermehrten Asylanträge von serbischen und mazedonischen Staatsangehörigen pauschal als missbräuchlich bezeichnet. Der Zustrom müsse unverzüglich gestoppt werden. Zu den in diesem Kontext von Friedrich ins Spiel gebrachten Vorschlägen hat PRO ASYL in einem Papier mit der Überschrift „Populismus aus dem Bundesinnenministerium – Zu den Vorschlägen des Bundesinnenministers zum Umgang mit Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien“ Stellung genommen. Die Idee der Einstufung von Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsländer sei vor dem Hintergrund der Situation in diesen Staaten wie auch auf der Basis der Tatsache, dass es in Deutschland und anderen Staaten jedenfalls einzelne Anerkennungen gegeben hat, abwegig. Die Situation der Roma in Serbien und Mazedonien dürfe nicht pauschal als flüchtlingsrechtlich unbedenklich gewertet werden, sondern müsse einer genauen Prüfung im Einzelfall unterzogen werden. Auch zu den leistungsrechtlichen Schlechterstellungsvorstellungen des Innenministers nimmt PRO ASYL Stellung. Seine Überlegungen gingen unbeirrt in die Richtung, die das Verfassungsgericht als verfassungswidrig gekennzeichnet habe. Der Bundesinnenminister instrumentalisiere das Sozialhilferecht. Mit dem Vorschlag, die seit 2010 für Staatsangehörige Serbiens und Mazedoniens geltende Visumfreiheit auszusetzen, werde ein falsches Signal der EU an Serbien und Mazedonien gesendet. Sollte es zu einer solchen Aussetzung kommen, dann berge die Aufhebung der Visumfreiheit für die Roma die Gefahr, dass die jetzt schon stigmatisierte Minderheit zu Sündenböcken für diese Sanktionsmaßnahmen gemacht würde. Bereits jetzt führe der Druck von Seiten der EU zu menschenrechtswidrigen Ausreisekontrollen serbischer und mazedonischer Behörden. Bereits jetzt werden die Asylverfahren von Antragstellern aus Serbien und Mazedonien im Schnellverfahren durchgeführt. Verbunden ist diese Beschleunigung mit der Vorannahme, dass bei Antragstellern aus diesen Staaten von einer grundsätzlich aussichtslosen Asylantragstellung auszugehen sei. Damit ist eine einzelfallbezogene, objektive und unparteiische Prüfung im Sinne der EU-Asylverfahrensrichtlinie nicht mehr zu erwarten.