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Polen: Entrechtung von Ausländern in Haftzentren muss beendet werden
Unter der Überschrift „Migration is not a crime“ beschäftigt sich ein Bericht der Helsinki Foundation for Human Rights und der Association for Legal Intervention mit der Situation von Ausländern in den „guarded centres for foreigners“ in Polen. Im Kapitel Conclusions and Recommendations werden Forderungen zur Abstellung der geschilderten Probleme und Missstände aufgestellt. Dazu gehören u.a., Haft lediglich ausnahmsweise und als letztes Mittel zu verhängen, Haftzeiten für Ausländer so kurz wie möglich zu halten, alle administrativen Prozeduren lückenloser rechtlicher Kontrolle zu unterwerfen, ein zwingendes Verbot, Minderjährige zu inhaftieren, sich in allen das Leben in den Zentren regelnden Fragen von einem Gefängnisregime zu verabschieden. Was der Bericht an Praktiken zu Tage fördert, ist bedrückend: Da werden Ausländerinnen und Ausländer unter Missachtung ihrer Menschenwürde und ohne, dass Sicherheitsaspekte hierfür maßgeblich sind, umfassenden Kontrollen aller Körperöffnungen unterzogen. Da finden wahllos und ungerechtfertigt nächtliche Raumdurchsuchungen in Haftzentren statt. Unangemeldetes Eintreten von Grenzschützern in die Wohnräume ist an der Tagesordnung. In einem Zentrum fanden Morgenappelle statt. Die Verfasser des Papiers warnen vor weiteren Eingriffen in die Rechte der Untergebrachten, wie sie der Entwurf eines neuen polnischen Ausländergesetzes vorsehe. Geplant sei die Einführung von Strafen für Menschen, die sich den geltenden Hausordnungen widersetzen. Gedacht ist an die Beschränkung des Zugangs zu Telefonen, zu Gemeinschaftsräumen, zum Freigang oder zum Einkauf. Für unabdingbar halten es die Herausgeber des Berichtes, dass Inhaftierte Zugang zu psychologischer Beratung und zu einer kostenfreien Rechtsberatung haben. Hier sei Polen bei der Implementierung europäischer Richtlinien im Rückstand. Schließlich werden Maßnahmen zur Ermöglichung des Kontaktes mit der Außenwelt gefordert wie die uneingeschränkte Nutzung von Mobiltelefonen, freier Zugang zum Internet und insgesamt eine technische Ausstattung, die es den Untergebrachten ermöglicht, durch den Kontakt mit Rechtsanwälten Rechtsmittelfristen einhalten zu können.