01.04.2013

Newsletter Apr 2013

Unter der Über­schrift „Migra­ti­on is not a crime“ beschäf­tigt sich ein Bericht der Hel­sin­ki Foun­da­ti­on for Human Rights und der Asso­cia­ti­on for Legal Inter­ven­ti­on mit der Situa­ti­on von Aus­län­dern in den „guard­ed cen­tres for for­eig­ners“ in Polen. Im Kapi­tel Con­clu­si­ons and Recom­men­da­ti­ons wer­den For­de­run­gen zur Abstel­lung der geschil­der­ten Pro­ble­me und Miss­stän­de auf­ge­stellt. Dazu gehö­ren u.a., Haft ledig­lich aus­nahms­wei­se und als letz­tes Mit­tel zu ver­hän­gen, Haft­zei­ten für Aus­län­der so kurz wie mög­lich zu hal­ten, alle admi­nis­tra­ti­ven Pro­ze­du­ren lücken­lo­ser recht­li­cher Kon­trol­le zu unter­wer­fen, ein zwin­gen­des Ver­bot, Min­der­jäh­ri­ge zu inhaf­tie­ren, sich in allen das Leben in den Zen­tren regeln­den Fra­gen von einem Gefäng­nis­re­gime zu ver­ab­schie­den. Was der Bericht an Prak­ti­ken zu Tage för­dert, ist bedrü­ckend: Da wer­den Aus­län­de­rin­nen und Aus­län­der unter Miss­ach­tung ihrer Men­schen­wür­de und ohne, dass Sicher­heits­aspek­te hier­für maß­geb­lich sind, umfas­sen­den Kon­trol­len aller Kör­per­öff­nun­gen unter­zo­gen. Da fin­den wahl­los und unge­recht­fer­tigt nächt­li­che Raum­durch­su­chun­gen in Haft­zen­tren statt. Unan­ge­mel­de­tes Ein­tre­ten von Grenz­schüt­zern in die Wohn­räu­me ist an der Tages­ord­nung. In einem Zen­trum fan­den Mor­gen­ap­pel­le statt. Die Ver­fas­ser des Papiers war­nen vor wei­te­ren Ein­grif­fen in die Rech­te der Unter­ge­brach­ten, wie sie der Ent­wurf eines neu­en pol­ni­schen Aus­län­der­ge­set­zes vor­se­he. Geplant sei die Ein­füh­rung von Stra­fen für Men­schen, die sich den gel­ten­den Haus­ord­nun­gen wider­set­zen. Gedacht ist an die Beschrän­kung des Zugangs zu Tele­fo­nen, zu Gemein­schafts­räu­men, zum Frei­gang oder zum Ein­kauf. Für unab­ding­bar hal­ten es die Her­aus­ge­ber des Berich­tes, dass Inhaf­tier­te Zugang zu psy­cho­lo­gi­scher Bera­tung und zu einer kos­ten­frei­en Rechts­be­ra­tung haben. Hier sei Polen bei der Imple­men­tie­rung euro­päi­scher Richt­li­ni­en im Rück­stand. Schließ­lich wer­den Maß­nah­men zur Ermög­li­chung des Kon­tak­tes mit der Außen­welt gefor­dert wie die unein­ge­schränk­te Nut­zung von Mobil­te­le­fo­nen, frei­er Zugang zum Inter­net und ins­ge­samt eine tech­ni­sche Aus­stat­tung, die es den Unter­ge­brach­ten ermög­licht, durch den Kon­takt mit Rechts­an­wäl­ten Rechts­mit­tel­fris­ten ein­hal­ten zu können.