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Plauen: Gedenkmarsch für in Asylunterkunft gestorbenen Flüchtling
In Plauen haben sich etwa 100 Menschen am 21. Februar 2015 an einem Gedenkmarsch für einen im letzten Jahr in einer Plauener Asylunterkunft gestorbenen Flüchtling beteiligt. Unter einem Transparent „In Memory of Ahmed, we will not forget“ zogen die Demonstrationsteilnehmer nach Medienberichten durch die Stadt. Der 43-jährige Ahmed J. aus Libyen war am 14. Februar 2014 an einer Lungenembolie gestorben. Ein Wachschutzmitarbeiter hatte es fast zwei Stunden lang versäumt, ärztliche Hilfe zu holen. Gegen den Wachmann war wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt worden. PRO ASYL hatte die strukturellen Mängel bei der Krankenversorgung in Notfällen dargestellt, die es nicht nur in Plauen gibt. Das Verfahren gegen den Wachmann wurde im Januar 2015 gegen die Zahlung einer Geldbuße von 1.800 Euro eingestellt. Der Plauener Amtsrichter sowie die Staatsanwaltschaft gelangten zu der Überzeugung, dass nicht der Wachmann allein die Schuld am Tod des Asylsuchenden gehabt hätte. Auch andere Mitbewohner hätten die Möglichkeit gehabt, mit einem Handy selbst den Rettungsdienst zu verständigen. Die Obduktion habe ergeben, dass der Libyer eine gesundheitliche Vorschädigung hatte und auch bei sofortiger Hilfe gestorben wäre. Die Erkrankung sei auch zuvor im örtlichen Krankenhaus nicht festgestellt worden. Das Amtsgericht hatte Hinterbliebenen die Prozessbeteiligung per Nebenklage verweigert, so die heftige Kritik der RAA Sachsen in einer Pressemitteilung am 25. Januar 2015. Von der Entscheidung geht – ob formalrechtlich korrekt oder nicht – ein fatales Signal aus. Der Wachmann hatte vor Prozessbeginn gegenüber den Medien beteuert, lediglich nach Anweisungen der Heimleitung gehandelt zu haben. Sein Verteidiger hatte insoweit zu Recht darauf hingewiesen, dass diese für den Tod mitverantwortlich sei. Demgegenüber ist die Bewertung des Gerichts, auch die anderen Unterkunftsbewohner hätten die Möglichkeit gehabt, selbst den Rettungsdienst zu verständigen, zumindest lebensfremd. Sie konnten, zum Teil noch nicht lange im Lande lebend, damit rechnen, dass dies von demjenigen veranlasst würde, der ihr Ansprechpartner war. Wie viele Tote werden derartige Fälle der organisierten Verantwortungslosigkeit noch verursachen? Verantwortlich ist letztlich ein Gesetzgeber, der mit den Regelungen zur medizinischen Versorgung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Überlassung von Kontrollbefugnissen an private Unternehmer und Wachdienste den Eindruck erweckt, dass man mit Asylsuchenden fast alles machen kann, insbesondere ihnen naheliegende Hilfe zu verweigern.