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OVG Magdeburg erklärt Gebühren für sog. Verlassenserlaubnisse für rechtswidrig
Das OVG Magdeburg hat die Gebühren für sogenannte Verlassenserlaubnisse für rechtswidrig erklärt. Wenn Flüchtlinge den Bereich verlassen wollen, für den ihre Aufenthaltsgestattung gilt, dann müssen sie in manchen Bundesländern Gebühren bis zu 10 Euro für die Ausnahmeerlaubnis zum Verlassen dieses Aufenthaltsgestattungsbezirks zahlen. Dies ist angesichts der Unterversorgung der Betroffenen durch das Asylbewerberleistungsgesetz eine Zumutung. Die meisten empfinden es ohnehin als eine Form der Demütigung, für den Antrag, von ihrer Bewegungsfreiheit Gebrauch zu machen, der auch noch abgelehnt werden kann, zu zahlen. Geklagt hatte ein togoischer Flüchtling aus dem Saalekreis in Sachsen-Anhalt seit 2007. In seinem Urteil stellt das OVG nun fest, dass es an einer gesetzlichen Grundlage für die Gebührenerhebung fehlt.