01.01.2012

Newsletter Jan 2012

Das OVG Mag­de­burg hat die Gebüh­ren für soge­nann­te Ver­las­sen­ser­laub­nis­se für rechts­wid­rig erklärt. Wenn Flücht­lin­ge den Bereich ver­las­sen wol­len, für den ihre Auf­ent­halts­ge­stat­tung gilt, dann müs­sen sie in man­chen Bun­des­län­dern Gebüh­ren bis zu 10 Euro für die Aus­nah­me­er­laub­nis zum Ver­las­sen die­ses Auf­ent­halts­ge­stat­tungs­be­zirks zah­len. Dies ist ange­sichts der Unter­ver­sor­gung der Betrof­fe­nen durch das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz eine Zumu­tung. Die meis­ten emp­fin­den es ohne­hin als eine Form der Demü­ti­gung, für den Antrag, von ihrer Bewe­gungs­frei­heit Gebrauch zu machen, der auch noch abge­lehnt wer­den kann, zu zah­len. Geklagt hat­te ein togoi­scher Flücht­ling aus dem Saa­le­kreis in Sach­sen-Anhalt seit 2007. In sei­nem Urteil stellt das OVG nun fest, dass es an einer gesetz­li­chen Grund­la­ge für die Gebüh­ren­er­he­bung fehlt.