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Oury Jalloh-Verfahren: „Konsequente Ablehnung“
Im Verfahren um den Tod des sierraleonischen Asylsuchenden Oury Jalloh ist ein durch die Nebenklage gestellter Befangenheitsantrag abgelehnt worden. The Voice Refugee Forum Jena hat dies in einer Pressemitteilung vom 13. März 2012 unter der Überschrift „Konsequente Ablehnung“ heftig kritisiert. Die zuständige Kammer des Landgerichtes in Magdeburg habe es in den 14 Monaten ihrer Verfahrensführung tunlichst vermieden, den seitens des Bundesgerichthofes eingeforderten Mindestanforderungen an das Revisionsverfahren annähernd gerecht zu werden. Die so praktizierte institutionalisierte Kapitulation des Rechtsstaates im Angesicht tödlicher Handlungsweisen polizeilicher Beamter sei nicht nur ein unerträgliches Signal an die Opfer, sondern insbesondere ein fatales an die Täter – ein rechtsstaatlich unverhohlenes „Weiter so!“.