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Offener Brief gegen den Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
Mehrere Münchner Rechtsanwälte haben sich mit einem Offenen Brief an den Bundesjustizminister Maas gewendet. Sie kritisieren den Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung. Mit dem Entwurf werde der Versuch gemacht, ein Sonderhaftrecht für Flüchtlinge einzuführen, mit dem wesentliche rechtsstaatliche Standards abgeschafft werden. Die Anwälte kritisieren insbesondere die vorgeschlagenen Inhaftierungsvoraussetzungen und die gesetzliche Definition der Fluchtgefahr als „besonders erschütternd“. Für jeden vorgeschlagenen Haftgrund legen die Anwälte dar, inwieweit er unpräzise, rechtsstaats- bzw. völkerrechtswidrig wäre. De facto sei jeder Asylsuchende von Haft bedroht. Im Rahmen der Modifikationen der sogenannten „kleinen Sicherungshaft“ solle eine Polizeihaft ohne Richter eingeführt werden, was gegen den Richtervorbehalt des Grundgesetzes und des Gebotes effektiven Rechtsschutzes verstoße. Alles andere als eine zügige und eindeutige Zurückweisung dieses Gesetzentwurfs würde die Rechtsstaatsstruktur der Bundesrepublik Deutschland im Mark erschüttern, so die Verfasser.