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Öffentliche Anhörung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf „sichere Herkunftsstaaten“
Am 23. Juni 2014 hat der Innenausschuss eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ sowie zu einem Antrag der Bundestagsfraktion Die Linke „Schutzbedarf von Roma aus Westbalkanstaaten anerkennen“ durchgeführt. PRO ASYL hatte im Vorfeld der Anhörung schon umfangreiche Gutachten zur geplanten Einstufung mehrerer Balkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten veröffentlicht, so eines von Dr. Karin Waringo zur Menschenrechtssituation in den ins Auge gefassten Staaten und eines von Dr. Reinhard Marx zur Frage, ob nach Unions- und Verfassungsrecht die rechtliche Einstufung von Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als „sichere Herkunftsstaaten“ zulässig sei. Beide Experten waren nun erneut zur öffentlichen Anhörung geladen. Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Manfred Schmidt, trug insbesondere zur Entscheidungspraxis des Bundesamtes bezüglich der genannten Staaten und zur Spruchpraxis der Gerichte vor. Mit dem von der Bundesregierung in das heterogene Gesetzespaket hineingepackten Thema der Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer beschäftigte sich Dr. Barbara Weiser im Namen des Caritasverbandes für die Diözese Osnabrück e.V.