Das Deut­sche Insti­tut für Men­schen­rech­te hat sich am 30.11.2015 in einer Stel­lung­nah­me zu der Debat­te um die soge­nann­te „Ober­gren­ze“ beim Recht auf Asyl geäu­ßert und dar­ge­legt, dass eine zah­len­mä­ßi­ge Ober­gren­ze beim Recht auf Asyl mit den Grund- und Men­schen­rech­ten, dem Inter­na­tio­na­len Flücht­lings­recht und dem Recht der Euro­päi­schen Uni­on nicht ver­ein­bar wäre.

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