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Obergrenze bei Recht auf Asyl in Deutschland verstößt gegen Grund- und Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich am 30.11.2015 in einer Stellungnahme zu der Debatte um die sogenannte „Obergrenze“ beim Recht auf Asyl geäußert und dargelegt, dass eine zahlenmäßige Obergrenze beim Recht auf Asyl mit den Grund- und Menschenrechten, dem Internationalen Flüchtlingsrecht und dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar wäre.