01.10.2014

Newsletter Oct 2014

Am 15. Sep­tem­ber begann das Schul­jahr in Bul­ga­ri­en, doch nur 96 der rund 520 aktu­ell im Land leben­den Flücht­lings­kin­der konn­ten den Unter­richt besu­chen, so berich­tet das Migra­ti­on News Sheet vom Okto­ber 2014. Letz­tes Jahr sei die Situa­ti­on noch schlech­ter gewe­sen, so infor­miert das Bul­ga­ri­sche Rote Kreuz. Damals hät­ten nur knapp 50 Kin­der mit Flücht­lings­sta­tus oder sub­si­diä­rem Schutz die Schu­le besu­chen kön­nen. Der feh­len­de Zugang hängt unter ande­rem mit einer Anord­nung zusam­men, die auf mitt­ler­wei­le ungül­ti­gen Pas­sa­gen aus dem Asyl­ge­setzt beruht. In der Anord­nung heißt es, Kin­der von Flücht­lin­gen müss­ten zuerst einen Bul­ga­risch-Sprach­kurs der staat­li­chen Flücht­lings­be­hör­de absol­vie­ren und eine Prü­fung durch ein Komi­tee der Behör­de bestehen, um für den Schul­un­ter­richt zuge­las­sen zu wer­den. Die­se Sprach­kur­se wur­den nur vor eini­gen Mona­ten von Frei­wil­li­gen ange­bo­ten und sind mitt­ler­wei­le nicht mehr zugäng­lich. Eine wei­te­re büro­kra­ti­sche Hür­de besteht in einer Bestim­mung im bul­ga­ri­schen Bil­dungs­ge­setz. Dar­in wird fest­ge­hal­ten, dass ein nicht-bul­ga­ri­sches Kind min­des­tens sechs Doku­men­te ihrer/seiner vor­he­ri­gen Bil­dungs­in­sti­tu­ti­on vor­zu­le­gen hat, die alle über­setzt und beglau­bigt wer­den müs­sen. Dies schließt Flücht­lings­kin­der de fac­to vom Zugang zu Bil­dungs­ein­rich­tun­gen aus.  Die sozia­lis­ti­sche Regie­rung hat­te zwar kurz vor dem Regie­rungs­wech­sel Ände­run­gen im Asyl­ge­setz ange­sto­ßen, die Kin­dern von Flücht­lin­gen den Zugang zu Schul­bil­dung inner­halb von drei Mona­ten nach Ein­rei­chen ihres Asyl­an­tra­ges ermög­li­chen soll­ten – ohne Vor­la­ge von Doku­men­ten oder Sprach­tests. Doch nach der ers­ten Lesung und Annah­me im Par­la­ment wur­de die­ses auf­ge­löst und das Ver­fah­ren zur drin­gen­den Ände­rung der Asyl­ge­setz­ge­bung vor­erst ausgesetzt.