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Nur 96 von 520 Flüchtlingskindern in Bulgarien bekommen einen Schulplatz
Am 15. September begann das Schuljahr in Bulgarien, doch nur 96 der rund 520 aktuell im Land lebenden Flüchtlingskinder konnten den Unterricht besuchen, so berichtet das Migration News Sheet vom Oktober 2014. Letztes Jahr sei die Situation noch schlechter gewesen, so informiert das Bulgarische Rote Kreuz. Damals hätten nur knapp 50 Kinder mit Flüchtlingsstatus oder subsidiärem Schutz die Schule besuchen können. Der fehlende Zugang hängt unter anderem mit einer Anordnung zusammen, die auf mittlerweile ungültigen Passagen aus dem Asylgesetzt beruht. In der Anordnung heißt es, Kinder von Flüchtlingen müssten zuerst einen Bulgarisch-Sprachkurs der staatlichen Flüchtlingsbehörde absolvieren und eine Prüfung durch ein Komitee der Behörde bestehen, um für den Schulunterricht zugelassen zu werden. Diese Sprachkurse wurden nur vor einigen Monaten von Freiwilligen angeboten und sind mittlerweile nicht mehr zugänglich. Eine weitere bürokratische Hürde besteht in einer Bestimmung im bulgarischen Bildungsgesetz. Darin wird festgehalten, dass ein nicht-bulgarisches Kind mindestens sechs Dokumente ihrer/seiner vorherigen Bildungsinstitution vorzulegen hat, die alle übersetzt und beglaubigt werden müssen. Dies schließt Flüchtlingskinder de facto vom Zugang zu Bildungseinrichtungen aus. Die sozialistische Regierung hatte zwar kurz vor dem Regierungswechsel Änderungen im Asylgesetz angestoßen, die Kindern von Flüchtlingen den Zugang zu Schulbildung innerhalb von drei Monaten nach Einreichen ihres Asylantrages ermöglichen sollten – ohne Vorlage von Dokumenten oder Sprachtests. Doch nach der ersten Lesung und Annahme im Parlament wurde dieses aufgelöst und das Verfahren zur dringenden Änderung der Asylgesetzgebung vorerst ausgesetzt.