Fachnewsletter
NRW: Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels
Bei dem kurzfristig anberaumten nordrhein-westfälischen Flüchtlingsgipfel am 20. Oktober 2014 in Essen protokollierte die Landesregierung Ergebnisse und Absichtserklärungen in 12 Punkten, von denen die Medien überwiegend nur über wenige berichteten, so über die Aufstockung der Landespauschale zur Kostenerstattung an die Kommunen. Mit der angekündigten Aufstockung um 28 Prozent liegt NRW keineswegs an der Spitze bei der Unterstützung der Kommunen. Die Verteilung des Kostenrisikos bei besonders hohen Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen für Flüchtlinge haben andere Bundesländer längst per Deckelung der auf die Kommunen entfallenden Kosten und Übernahme des übersteigenden Betrages erledigt. Erfreulich ist die Zusage einer Verdoppelung der Mittel für die Flüchtlingsberatung, aber zu hoffen ist, dass dies nicht eine Quersubventionierung für die privaten Wohnheimbetreiber sein wird. Ebenso erfreulich, dass sich die Landesregierung für die vollständige Integration der Asylbewerber in die sozialen Standardsicherungssysteme des SGB II und SGB XII und für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht nach SGB V einsetzt. Bei dem Bekenntnis, geltende und zukünftige Standards würden künftig eingehalten und flächendeckend kontrolliert, wird man die Praxis an der Absichtserklärung messen müssen. Immerhin ist der Bereich auch personell aufgestockt worden. Standards im engeren Sinne aber gibt es bislang noch nicht. Es wäre sehr erfreulich, wenn konzeptionell weitergedacht und umgesetzt würde. In dem Prüfauftrag für ein Programm für Sonderbarmittel und in der Einrichtung eines Beschwerdemanagements stecken, wie in anderen Punkten auch, Möglichkeiten für Verbesserungen.
Ansonsten gab es ein buntes Potpourri an Forderungen in Richtung einer stärkeren Beteiligung des Bundes an der Finanzierung. Bundesimmobilien sollen darüber hinaus als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden können. Syrische Flüchtlinge sollen künftig schneller als Asylbewerber anerkannt werden. Man wolle, dass diejenigen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit hier bleiben können, dies möglichst noch im Erstaufnahmeverfahren erführen, äußerte Bundesinnenminister de Maizière. Der niedersächsische Innenminister Pistorius äußerte immerhin realistisch, von dieser Regelung werde man im Ergebnis mehr haben als von der Einstufung Mazedoniens, Serbiens und Bosnien-Herzegowinas zu sicheren Herkunftsstaaten. Zu ergänzen wäre: Der Großteil der Asylanträge aus diesen Staaten wird ja bereits seit längerem in fragwürdigen Schnellverfahren negativ erledigt. Forderungen an den Bund weiter: Eine gesetzliche Krankenversicherungslösung für Asylsuchende zur Entlastung der Kommunen, finanziert durch den Bund. Bundesinnenminister de Maizière habe angeboten, Koordinierungsstellen für Dublin-Fälle einzurichten. Interessant, dass NRW-Innenminister Jäger eine verschärfte Sicherheitsüberprüfung für das Wachpersonal in Flüchtlingsunterkünften bundesweit vorschreiben will. Man wäre ja dankbar, wenn dies in NRW erfolgreich durchgeregelt werde. Wenig später erfuhr man unter anderem aus dem Neuen Deutschland, dass NRW „Heime neuen Typs plane“. Die sollen dann mindestens 500 Plätze haben. Nordrhein-Westfalens Kurs gehe weiterhin nicht in Richtung einer schnellen dezentralen Unterbringung. Da muss man sich über die Qualität der Wachschutzunternehmen gleich schon wieder Gedanken machen.