01.08.2014

Newsletter Aug 2014

Die nor­we­gi­sche Direk­ti­on für Migra­ti­on und die Migra­ti­ons­be­schwer­de­kam­mer kün­dig­ten im Juni eine Sus­pen­die­rung von Abschie­bun­gen in acht der neun­zehn ira­ki­schen Pro­vin­zen an. Die Sicher­heits­la­ge im Irak ver­schlech­te­re sich und sei nicht vor­her­seh­bar. Betrof­fen sind die Pro­vin­zen Anbar, Baby­lon, Bah­dad, Diya­la, Kar­ba­la, Kir­kuk, Nine­wa und Salah al-Din. In der Pres­se­er­klä­rung der Direk­ti­on heißt es: “Antrag­stel­ler, die zuvor eine Rück­kehr­ent­schei­dung in eine die­ser Pro­vin­zen erhal­ten haben, sind ohne wei­te­re Nach­richt nicht ver­pflich­tet, Nor­we­gen zu ver­las­sen. Dies bedeu­tet nicht, dass sie eine Auf­ent­halts­be­wil­li­gung erhal­ten, aber dass sie sich aktu­ell legal in Nor­we­gen auf­hal­ten.“ Der Nor­we­gi­an Orga­ni­sa­ti­on for Asyl­um See­kers (NOAS) zufol­ge ver­fü­gen die Betrof­fe­nen über kei­ne Arbeits­be­wil­li­gung. Sie haben jedoch das Recht auf einen Platz in einem Auf­nah­me­zen­trum und erhal­ten einen sehr gerin­gen Geld­be­trag. Er beläuft sich auf ca. die Hälf­te des Betra­ges, den die­je­ni­gen ohne Abschie­be­an­ord­nung erhal­ten. Die Direk­ti­on ergänzt, dass sie die wei­te­ren Ent­wick­lun­gen abwar­te und kei­ne Anträ­ge prü­fe, die Abschie­bun­gen in die genann­ten ira­ki­schen Pro­vin­zen beinhal­ten. NOAS for­der­te in einem Brief an das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um und die Beschwer­de­kam­mer, alle Abschie­bun­gen in den Irak aus­zu­set­zen. Hilfs­wei­se müs­se Nor­we­gen ira­ki­schen Antrag­stel­le­rIn­nen einen Schutz­sta­tus gewäh­ren, zumin­dest den­je­ni­gen aus den 8 erwähn­ten Provinzen.

Pres­se­er­klä­rung: http://www.udi.no/en/important-messages/the-udi-and-the-norwegian-immigration-appeals-board-une-stop-returns-to-iraq/

Brief: http://www.noas.no/suspender-utreiseplikt-for-alle-irakere/