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Norwegen setzt Abschiebungen in acht irakische Provinzen aus
Die norwegische Direktion für Migration und die Migrationsbeschwerdekammer kündigten im Juni eine Suspendierung von Abschiebungen in acht der neunzehn irakischen Provinzen an. Die Sicherheitslage im Irak verschlechtere sich und sei nicht vorhersehbar. Betroffen sind die Provinzen Anbar, Babylon, Bahdad, Diyala, Karbala, Kirkuk, Ninewa und Salah al-Din. In der Presseerklärung der Direktion heißt es: “Antragsteller, die zuvor eine Rückkehrentscheidung in eine dieser Provinzen erhalten haben, sind ohne weitere Nachricht nicht verpflichtet, Norwegen zu verlassen. Dies bedeutet nicht, dass sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, aber dass sie sich aktuell legal in Norwegen aufhalten.“ Der Norwegian Organisation for Asylum Seekers (NOAS) zufolge verfügen die Betroffenen über keine Arbeitsbewilligung. Sie haben jedoch das Recht auf einen Platz in einem Aufnahmezentrum und erhalten einen sehr geringen Geldbetrag. Er beläuft sich auf ca. die Hälfte des Betrages, den diejenigen ohne Abschiebeanordnung erhalten. Die Direktion ergänzt, dass sie die weiteren Entwicklungen abwarte und keine Anträge prüfe, die Abschiebungen in die genannten irakischen Provinzen beinhalten. NOAS forderte in einem Brief an das Justizministerium und die Beschwerdekammer, alle Abschiebungen in den Irak auszusetzen. Hilfsweise müsse Norwegen irakischen AntragstellerInnen einen Schutzstatus gewähren, zumindest denjenigen aus den 8 erwähnten Provinzen.
Presseerklärung: http://www.udi.no/en/important-messages/the-udi-and-the-norwegian-immigration-appeals-board-une-stop-returns-to-iraq/
Brief: http://www.noas.no/suspender-utreiseplikt-for-alle-irakere/