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Noch in der Notunterkunft, aber schon TV-Gebührenzahler?
Wenig klappt aktuell im Aufnahme- und Asylsystem. Es gibt aber Teile der deutschen Bürokratie, die bei jedem Wetter und jeder Lage funktionieren. So erhalten in Berlin selbst Bewohner von Turnhallen-Notunterkünften regelmäßig Aufforderungen, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Dabei unterliegen Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerber usw. auch unabhängig vom Einkommen von vornherein nicht der Beitragspflicht, da es sich bei solchen Unterkünften nicht um Wohnungen im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages handelt, in denen eine Beitragspflicht bestünde. Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin weist auf die eindeutige Rechtsquelle hin: Paragraph 3 Absatz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Anderswo versucht man von vornherein zu vermeiden, dass die Bewohner angeschrieben und zur Beitragszahlung aufgefordert werden, wie ein Meldeformular des ARD/ZDF Beitragsservices mit Erläuterungen des Landkreistages Rheinland-Pfalz zeigt.