Kein Land kön­ne pau­schal als „sicher“ ein­ge­stuft wer­den, so die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen Euro­Med Rights, AEDH und FIDH, die Ende Mai einen Bericht zum The­ma „siche­re“ Her­kunfts- und Dritt­staa­ten ver­öf­fent­lich­ten. Jede per­sön­li­che Situa­ti­on sei indi­vi­du­ell zu prü­fen, denn in kei­nem Land könn­ten Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen aus­ge­schlos­sen wer­den. In Facts­heets haben die drei Orga­ni­sa­tio­nen Infor­ma­tio­nen zur Tür­kei sowie den Regio­nen Bal­kan und Maghreb zusammengestellt.

Im Sep­tem­ber 2015 hat­te die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on den Ent­wurf für eine Ver­ord­nung vor­ge­legt, zur Fest­le­gung einer EU-wei­ten Lis­te „siche­rer“ Her­kunfts­län­der. Die vor­ge­schla­ge­ne Lis­te umfasst die fol­gen­den Staa­ten: Alba­ni­en, Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na, Maze­do­ni­en, Koso­vo, Mon­te­ne­gro, Ser­bi­en und die Türkei.

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