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„No country can be deemed ´safe´”
Kein Land könne pauschal als „sicher“ eingestuft werden, so die Menschenrechtsorganisationen EuroMed Rights, AEDH und FIDH, die Ende Mai einen Bericht zum Thema „sichere“ Herkunfts- und Drittstaaten veröffentlichten. Jede persönliche Situation sei individuell zu prüfen, denn in keinem Land könnten Menschenrechtsverletzungen ausgeschlossen werden. In Factsheets haben die drei Organisationen Informationen zur Türkei sowie den Regionen Balkan und Maghreb zusammengestellt.
Im September 2015 hatte die Europäische Kommission den Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, zur Festlegung einer EU-weiten Liste „sicherer“ Herkunftsländer. Die vorgeschlagene Liste umfasst die folgenden Staaten: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Serbien und die Türkei.