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Niedersächsisches Innenministerium bezeichnet UN-Kinderrechtskonvention als unverbindliche Deklaration
Das niedersächsische Innenministerium hat im Mai behauptet, bei der UN-Kinderrechtskonvention handele es sich um eine völkerrechtliche Vereinbarung, die allerdings keine unmittelbare Rechtswirkung entfalte. Man nehme im Übrigen auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen bei Abschiebungen Rücksicht. Der niedersächsische Flüchtlingsrat hat in einer Pressemitteilung am 25. Mai 2012 auf diese eigenwillige Interpretation reagiert. In den Akten finden sich keine entsprechenden Erwägungen. Die UN-Kinderrechtskonvention sei auch keine unverbindliche Deklaration.